Freianlagenplanung und Planung von Stellplätzen für die Sanierung und Erweiterung der Grundschule Baierbrunn
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baierbrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baierbrunn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung und Planung von Stellplätzen für die Sanierung und Erweiterung der Grundschule Baierbrunn
Freianlagenplanung gem. HOAI § 39 für den Pausenhof und teilw. Sportfreiflächen, LPH 1-9, Verkehrsanlagenplanung gem. HOAI § 47 für Pkw-Stellplätze mit Zufahrt, LPH 1-9 und Planung von Freiflächen auf Gebäudedächern für die Grundschule Baierbrunn.
Es sind mehrere Planungsansätze zu untersuchen. Der endgültige Umgriff wird im Zuge der Vorplanung festgelegt.
Baierbrunn Lkr. München
Die Gemeinde Baierbrunn beabsichtigt die Erweiterung und den Umbau der Grundschule mit Turnhalle in Baierbrunn. Derzeit werden 210 Kinder, die 4 Jahrgangsstufen besuchen und sich auf 10 Klassen verteilen, unterrichtet.
Zu planen sind:
- ein Pausenhof für bis zu 280 Schüler
- ein Allwetterplatz inkl. Laufbahn und Sprunggrube als Sport-Freifläche, nach derzeitigem Planungsstand der Allwetterplatz mit bis zu 460 m2 auf einer Dachfläche
- ca. 10 oberirdische Pkw-Stellplätze
Es ist noch festzulegen, ob alle benötigten Flächen auf dem gemeindeeigenen Grundstück westlich der Herrmann-Roth-Straße zum liegen kommen oder ob die Mit-Nutzung des Grundstücks östlich der Herman-Roth-Straße festgelegt wird.
Das Planungsgebiet grenzt an ein Landschaftsschutzgebiet an.
Eine Vorentwurfsplanung des Architekten für das Gesamtvorhaben liegt vor. Darin als Erweiterung vorgesehen ist ein Gebäude mit Unterrichtsräumen auf zwei Ebenen. Als ergänzende Erweiterung sind eine Einfach-Turnhalle mit Umkleiden und evtl. Fahrradabstellmöglichkeiten vorgesehen.
Im Ursprungsgebäude des alten Schulhauses soll eine Mensa integriert und der Dachraum ausgebaut werden. Auf dem Dach befindet sich eine großflächige Fotovoltaikanlage.
Die Maßnahme soll in mehreren Phasen mit Umzug in den Gebäuden realisiert werden. Die 1. Phase ist die Erstellung und Nutzungsaufnahme Neubau Schulgebäude.
Die Gesamtanlage ist in einen nach Nord-Westen hin ansteigenden Hang integriert. Die Schule bleibt während der Baumaßnahme in Betrieb.
Die Maßnahme soll im Jahr 2026 abgeschlossen sein.
Das Vorhaben soll mit FAG-Fördermitteln des Freistaats Bayern gefördert werden.
Die Verlängerung ist für den Fall vorbehalten, dass:
— eine längere Ausführungsdauer bei der Umsetzung der Maßnahme zu einem wirtschaftlichen Ergebnis führt,
— die Haushaltsmittelbereitstellung zu einer Verlängerung der Baumaßnahme führt.
Die Angaben und Erklärungen aus den Ziff. III.1.1) bis III.1.3), zusammengefasst im Teilnahmeantrag, dienen zur Auswahl der Teilnehmer für die Auftragsverhandlungen.
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Mittel des Umsatzes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen (brutto EUR), Gewichtung 5 von 100 Punkten.
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
b) Bürostruktur zur Erbringung der Leistung, d. h. durchschnittliche Anzahl an Ingenieuren in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Gewichtung 10 von 100 Punkten;
c) Erfahrung in der Freianlagenplanung mind. LPH 3 bis 5 §39 HOAI bei einem seit 01.01.2018 fertiggestellten Vorhaben, 2 Referenzprojekte, Gewichtung 74 von 100 Punkten.
d) Erfahrung in der Freianlagenplanung auf einem Gebäudedach mind. LPH 3 bis 5, 1 Referenzprojekt, Gewichtung 11 von 100 Punkten.
Die detaillierte Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages mit Angabe über die Verteilung der Punkte und Gewichtung der einzelnen Eignungskriterien ist in der Anlage „Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages“ beigefügt. Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein Punktesystem anwenden, somit ergibt sich eine
Reihenfolge der Bewerber.
Die Nichteinhaltung der Mindestanforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, entscheidet bei Punktegleichheit auf dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV).
— Die gesamt zu beplanende Fläche steht noch nicht fest, zunächst wird von einem größeren Umgriff ausgegangen, der evtl. jedoch in den späteren Leistungsphasen reduziert wird.
— die Stufenweise Beauftragung in Auftragsstufen. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Leistungsstufe 1, das sind vorliegend die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 gem. §§ 39, 47 HOAI.
Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der Planung / Ausführung abruft.
Leistungsstufe 2: LPH 3 und 4 HOAI §§ 39, 47
Leistungsstufe 3: LPH 5, 6 und 7 HOAI §§ 39, 47
Leistungsstufe 4: LPH 8 und 9 HOAI §§ 39, 47
— die Verlängerung der Leistungs- und Vertragslaufzeit,
— der Auftraggeber behält sich vor, besondere Leistungen, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen.
— ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angaben der Bewerbung sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen, der vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird. Die in dieser Ankündigung und im Teilnahmeantrag genannten Nachweise sind der Bewerbung als Anlage beizufügen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Gefordert werden:
1. Nachweis über die Berechtigung zum Führen der geforderten Berufsbezeichnung,
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 § 36 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG,
4. Erklärung über wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV,
5. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
6. Erklärung über ein eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist
in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben, 7. Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetz abzugebn,
8. Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften.Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind un der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachtbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder stämdiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
9. Erklärung zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung
stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung Haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen,
10. Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG.
11. Formblatt „Russland-Sanktionen“
Es werden Angaben gefordert zu:
-Mittel des Umsatzes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen gern. 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (brutto EUR).
-Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung dieser Bekanntmachung sein und muss der Bewerbung beiliegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein.
Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglieder Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschafts-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein über mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden vorgelegt werden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr etragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages:
Die Kriterien sind durch folgende Unterlagen zu belegen:
1) Bürostruktur zur Erbringung der Leistung, d. h. durchschnittliche Anzahl Ingenieure in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2) Erfahrung in der Freianlagenplanung bei vergleichbaren Vorhaben in mind. LPH 3-5 §39 HOAI von baulich fertiggestellten Vorhaben mit Fertigstellung nach 01.01.2018, 2 Referenzprojekte mit Angaben zu:
— Bezeichnung des Referenzprojekts,
— Auftraggeber mit aktueller Tel. Nr. der Auskunftsperson,
— namentlich vom Bauherrn beauftragter Auftragnehmer,
— Nennung evtl. Mitbeauftragter (z. B. Arbeitsgemeinschafts-Partner) und deren Leistungsanteile in den einzelnen Leistungsphasen,
— Fertigstellung, Tag, Monat und Jahr,
— Auftraggeber gem. GWB § 99,
— selbst erbrachte und abgeschlossene LPH gem. § 39 HOAI.
differenziert gewertet werden:
— LPH 6-8 HOAI § 39 bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB Teile B und C,
— LPh 6-8 HOAI § 47 bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB Teile B und C,
— Kosten der ebenerdigen Freianlagen EUR brutto für KG 500,
— Honorarzone für die Freianlagen,
— Ausstattungsgegenstände, die Abnahmen durch Behörden oder Versicherungen erfordern,
— Flächen zur Befahrung Belastungsklasse B 125 oder höher nach DIN EN 124 und DIN EN 1229.
3) Erfahrung in der Freianlagenplanung auf einem Gebäudedach in mind. LPH 3-5 §39 HOAI, 1 Referenzprojekt mit Angaben zu:
— Bezeichnung des Referenzprojekts,
— Auftraggeber mit aktueller Tel. Nr. der Auskunftsperson,
— namentlich vom Bauherrn beauftragter Auftragnehmer,
— Nennung evtl. Mitbeauftragter (z. B. Arbeitsgemeinschafts-Partner) und deren Leistungsanteile in den einzelnen Leistungsphasen,
— Auftraggeber gem. GWB § 99,
— selbst erbrachte und abgeschlossene LPH gem. § 39 HOAI.
differenziert gewertet werden:
— LPH 6-8 bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB Teile B und C,
— vergleichbar großes Projekt in der Fläche
— Ballfangeinrichtung
Sonstiges:
Die Nichteinhaltung der geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Die Referenzen sind so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages, die mit dem Bewerbungsbogen abrufbar ist. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Die Angaben sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen. Zusätzliche Angaben zu den Referenzen zum Nachweis der Erfüllung der Kriterien können auf bis zu 2 DIN A4 Anlagenblättern pro Projekt angegeben werden.
Bau Kammergesetz Bayern, Bauvorlageberechtigung für das ausgeschriebene Vorhaben in Bayern:
— Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
— Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen die an natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Sonstiges:
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein. Gleiches gilt für andere Unternehmer deren Kapazität sich der Bewerber bedient.
Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch in Textform abzugeben. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber/ Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien).
2) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
3) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte;
4) Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
5) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern Fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber/ Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
6) Falls seitens des Bewerbers / Bieters Änderungen an seinen noch vor dem Bewerbungs- / Angebotsschluss eingereichten Unterlagen erforderlich werden, gelten folgende Regelungen:
Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters/ Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist vom Bewerber/ Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass:
- der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird,
- oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird,
- oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot - ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll. Auf die im Einzelfall vorleigende Variante wird im betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss.
7) Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist noch bis zum Tag vor Abgabe der Bewerbung bzw. des Angebotes verlängert werden kann. Alle evtl. Verlängerungen von Fristen werden auf dem Vergabeportal, auf dem die Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen, bekannt gemacht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: München
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland