Unterhalts- und Glasreinigung Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Referenznummer der Bekanntmachung: 2022CC000005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96047
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landentwicklung.bayern.de/oberfranken
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, schreibt die Unterhaltsreinigung (Los 1) und die Glas- und Rahmenreinigung (Los 2) für das Gebäude in Bamberg aus.
Bei der Unterhaltsreinigung (Los 1) beläuft sich die Grundreinigungsfläche auf rund 5.800m². Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 502.000m².
Bei der Glas- und Rahmenreinigung (Los 2) beläuft sich die Grundfläche auf rund 1.500m². Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 3.000m².
Die angestrebte Vertragslaufzeit beträgt insgesamt maximal 4 Jahre.
Los 1 und Los 2
Unterhaltsreinigung
Bamberg
Unterhaltsreinigung ALE Oberfranken
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren, wenn er nicht spätestens neun Monate vorher vom Auftraggeber gekündigt wird. Nach Ablauf von vier Jahren endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 1 Preis-/Leistungsverhältnis (%): 40/60 (Leistungskriterien: Qualitätssicherungskonzept (33,33 %), Personal- und Implementierungskonzept (33,33 %), Umweltkonzept (33,33 %))
Glas- und Rahmenreinigung
Glas- und Rahmenreinigung ALE Oberfranken
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren, wenn er nicht spätestens neun Monate vorher vom Auftraggeber gekündigt wird. Nach Ablauf von vier Jahren endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen; Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist eine Eigenerklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird.
Mindestanforderung an die Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung sind folgende Deckungssummen: [Betrag gelöscht] EURO für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EURO für Sach-, Bearbeitungs-,
Umwelt-, und Vermögensschäden und [Betrag gelöscht] EURO für Schlüsselverlust. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Versicherungsjahr betragen.
- Nennung von mindestens 3 Referenzen über wesentliche Dienstleistungen in der Unterhalts- und Glas/ Rahmenreinigung der letzten drei Geschäftsjahre
- Eine Datei, aus der die zur Ausführung des Auftrags benötigte technische Ausrüstung ihres Unternehmens ersichtlich ist.
- Eine Datei, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
- Angaben, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Gemäß § 46 Abs. 1 VgV werden Mindestanforderungen im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gefordert.
- Nennung von mindestens 3 geeigneten Referenzen
- Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 GWB genannten Tatbestände oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
- Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen.
- Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbsbezwecken oder bewirken.
- Eigenerklärung bzgl. § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und §98c AufenthG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Ende der Vertragslaufzeit
Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe sind in einer gesonderten Anlage anzugeben, das keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124GWB vorliegen.
- ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei Eignungsleihe und Unterauftragnehmern.
- ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.