Rahmenvertrag Umzüge und Transporte Referenznummer der Bekanntmachung: 2023GBA000002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96045
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Umzüge und Transporte
Rahmenvertrag über die Durchführung von Umzügen und Transporten innerhalb der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Bamberg
Rahmenvertrag über die Durchführung von Umzügen und Transporten innerhalb der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Verlängerungsoption 2 x 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
Angabe Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Angabe Umsatz in Bezug auf die Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Nachweis einer Berufshaft- oder Betriebshaftplfichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1.500.000 €.
Angabe von mindestens drei in Art und Umfang vergleichbare Leistungen, bitte benennen Sie Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer sowie die Bezeichnung der Leistung, den Auftragswert und den Lieferbzw. Erbringungszeitpunkt der Leistung.
Angabe Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Angabe Umweltmanagementmaßnahmen.
Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Falls Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen: Angabe der jeweiligen Firma (genaue Anschrift mit Ansprechpartner/-in) und Angabe, welcher Anteil der Leistung an den Unterauftragnehmer vergeben wird.
Personal mit Flurfördermittelschein (Staplerschein) erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein
nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte
Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind
(§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten
Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber
der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller
Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).