Bauvorhaben McGraw-Ost in München – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 6–9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80804
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadibau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauvorhaben McGraw-Ost in München – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 6–9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Die Stadibau GmbH beabsichtigt auf dem Gelände der ehemaligen McGraw-Kaserne ein neues Wohnquartier zu errichten.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 6–9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
Der Auftraggeber bedient sich eines Verfahrensbetreuers zur operativ-technischen Durchführung des Vergabeverfahrens:
HITZLER INGENIEURE – Hitzler Ingenieur e.K., Weimarer Straße 32, 80807 München
McGraw-Gelände Ost, 81549 München
Auf einem ca. 2,8 ha großem Teilbereich der ehemaligen McGraw-Kaserne (südliche Halle 19 in München) soll ein neues Wohnquartier mit Wohnungen für Staatsbedienstete, einem Wohnheim für junge Staatsbedienstete, Kindertageseinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen und Einzelhandelsflächen entstehen. Das Gebiet grenzt im Osten an die Warthofstraße, im Süden an die Stadelheimer Straße, im Westen an die Tegernseer Landstraße und den tiefer gelegenen McGraw-Graben. Im Rahmen eines Realisierungswettbewerbs erzielte die Arbeitsgemeinschaft Teleinternetcafe, MLA+, Treibhaus den ersten Rang für das städtebauliche Konzept, dieses wurde gemäß der Empfehlung des Preisgerichts überarbeitet und zum städtebaulichen Entwurf ausgearbeitet.
Die Stadibau GmbH beabsichtigt auf dem Gelände McGraw-Ost den Neubau von ca. 554 Wohneinheiten (davon ca. 257 Wohnungen im Wohnungsneubau und ca. 297 1-Zimmer-Wohnungen im Wohnheim), drei Kindertageseinrichtungen sowie Gewerbe- und Einzelhandelsflächen für die Nahversorgung und einer zweigeschossiger Tiefgarage. Ein großer Teil der Dachflächen wird intensiv begrünt und als gemeinschaftlicher Dachgarten genutzt. Die übrigen Dachflächen werden extensiv begrünt und punktuell mit Photovoltaik belegt. Für die Süd- und Westseite des Block C‘s ist eine PV-Fassade vorgesehen.
Das Plangebiet wird in drei Bausteine (Baufeld Süd – Wohnheim, KiTa und Einzelhandel (Block C), Baufeld Nord – Wohnhof 1, KiTa (Block A) und Baufeld Mitte – Wohnhof 2, KiTa (Block B)) gegliedert. Die Bebauung wird als Blockrand konzipiert, um den hohen Lärmschutzanforderungen zu genügen und eine klare Aufteilung zwischen öffentlichen und privaten Räumen zu fördern. Die Gebäudehöhe variiert zwischen 4 und 6 Geschossen. Die Topografie des Gebiets ist durch einen Höhenunterschied von 2,08 m am niedrigsten Punkt (Nordostecke) und dem höchsten Punkt (Südwestecke) gekennzeichnet.
In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Teleinternetcafe, MLA+, Treibhaus sollen Überlegungen getroffen werden, an welchen Stellen eine gesamtheitliche Vergabe bzw. eine getrennte Vergabe je Block sinnvoll ist.
Schnittstellen: Der zu beauftragende Objektplaner Gebäude und Innenräume ist bei den Dächer bis zur Dachabdichtung zuständig. Ab dem Dachaufbau liegt die Zuständigkeit bei dem Objektplaner Freianlagen. Die Fassadenbegrünung liegt in den Händen des Objektplaners Freianlagen, wobei für das Fassadengerüst der Objektplaner Gebäude und Innenräume zuständig ist.
— BGF (R+S) Neubau voraussichtlich gesamt: ca. 83.100 m²
Davon
BGF
— Wohnen: ca. 30.200 m² BGF (R+S);
— KITAs: ca. 3.000 m² BGF (R+S);
— Wohnheim: ca. 16.300 m² BGF (R+S);
— Einzelhandel/Gewerbe/Gastronomie: ca. 3.000 m BGF (R+S) davon ca. 2.754 m² Verkaufsfläche Einzelhandel und 91 m² Verkaufsfläche
— UG (2-geschossig): ca. 30.560 m² BGF (R)
— Leistungsbeginn sofort nach Beauftragung;
— Baubeginn Verbau- und Erdbau: voraussichtlich 3. Quartal 2023;
— Baubeginn Neubaumaßnahme: voraussichtlich 2. Quartal 2024;
— Bauende: angestrebt 4. Quartal 2026;
— Teile der Maßnahme sollen bereits Mitte 2026 fertig gestellt werden.
Für die Maßnahme sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 6 - 9 gemäß §§ 33 ff. HOAI zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 6 + 7 (Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe) gemäß § 34 HOAI beauftragt. In den darauf folgenden Beauftragungsstufen werden die Leistungsphasen 8 + 9 (stufenweise) abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen bzw. Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2020 bis 2022 (in Anlehnung § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— Jahresmittel ≥ 2 Mio. EUR/a (5 Punkte)
— Jahresmittel < 2 Mio. EUR/a und ≥ 1,8 Mio. EUR/a (4 Punkte)
— Jahresmittel < 1,8 Mio. EUR/a und ≥ 1,5 Mio. EUR/a (3 Punkte)
— Jahresmittel < 1,5 Mio. EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (2 Punkte)
— Jahresmittel < 1,3 Mio. EUR/a und ≥ 1 Mio. EUR/a (1 Punkt)
— Jahresmittel < 1 Mio. EUR/a (0 Punkte)
2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2020 bis 2022 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— durchschnittlich ≥ 20 technische Mitarbeitende (5 Punkte)
— durchschnittlich < 20 und ≥ 15 technische Mitarbeitende (4 Punkte)
— durchschnittlich < 15 und ≥ 10 technische Mitarbeitende (3 Punkte)
— durchschnittlich < 10 und ≥ 8 technische Mitarbeitende (2 Punkte)
— durchschnittlich < 8 und ≥ 5 technische Mitarbeitende (1 Punkte)
— durchschnittlich < 5 technische Mitarbeitende (0 Punkte)
3. Darstellung von maximal drei Referenzprojekten aus den letzten fünf Jahren ab 1. Januar 2018 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (in Anlehnung an § 75 Abs. 5 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). DEUTLICHER HINWEIS: Referenzprojekte, die vor 1. Januar 2018 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl von je 30 Punkten hat jedes der geforderten Referenzprojekte folgende Anforderungen zu erfüllen:
— das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt (5 Punkte),
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Erweiterungs- oder Neubaumaßnahme (5 Punkte),
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Hochbaumaßnahme mit mindestens 2 unterschiedlichen Nutzungsanforderungen (z. B. Wohnungsbau, Gewerbe (Einzelhandel/Gastronomie), Kinderbetreuungseinrichtungen usw.) (5 Punkte)
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Kosten (Kgr. 300 + 400) ≥ Referenzprojekt 1: 75 Mio. EUR brutto; Referenzprojekte 2 + 3 je 50 Mio. EUR brutto) (max. 5 Punkte),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 6-8 (gem. § 34 HOAI) erbracht (max. 5 Punkte),
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (5 Punkte).
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— Kosten (Kgr. 300+400, DIN 276) netto,
— erbrachte Leistungsphasen.
Die maximal zu erzielende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs beträgt 100 Punkte. Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Die Details zur Wertungssystematik sind dem Kriterienkatalog zu entnehmen.
— Beauftragungsstufe 1: Leistungsphase 6 + 7 gemäß § 34 HOAI
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 8 gemäß § 34 HOAI
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 9 gemäß § 34 HOAI
– ggf. besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV)
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen
10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
1.) Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren von 2020 bis 2022 erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswerts (= Kosten der Kgr. 300 + 400, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
2.) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen Qualitätsmanagementsystems (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Die Erbringung der Dienstleistung ist natürlichen Personen vorbehalten, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, die über einen Befähigungsnachweis für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Architektur verfügen, der in Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) aufgeführt ist, oder dessen Anerkennung nach Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist und der Berufsträger durch Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure auch über die Bauvorlageberechtigung verfügt. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter Ziffer II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) und Mitwirken bei der Erstellung eines Verwendungsnachweises in der Lph. 8 sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind vorrangig über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis sechs Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Frist veröffentlicht. Nach Fristablauf eingegangene Fragen bzw. Anmerkungen werden nur noch beantwortet, wenn sie Defizite oder Unklarheiten der Vergabeunterlagen aufdecken und insoweit eine sachliche Klarstellung bzw. Korrektur herbeizuführen ist. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der jeweiligen Frist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die jeweilige Frist auch noch innerhalb der vorgenannten sechs Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bewerbergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gemäß Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1–4 GWB wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
— Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB)