Bereitstellung und Betrieb von bis zu 320 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Familien Referenznummer der Bekanntmachung: SOZ-2023-0002
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung und Betrieb von bis zu 320 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Familien
Bereitstellung und Betrieb von bis zu 320 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Familien
Landeshauptstadt München
Amt für Wohnen und Migration
S-III-WP/S3
Franziskanerstraße 8
81669 München
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von bis zu 320 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Familien, die nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen der*die Betreiber*in der Auftraggeberin jeweils in einem Unterkunftsbetrieb inklusive der Betriebsführung auf Basis der Leistungsbeschreibung und der Vereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb von Unterkünften (Anlage) und Zusatzvereinbarung "KDU IV" (Anlage) zur Verfügung stellt.
Eine Teilnahme an der Ausschreibung ist möglich, sobald das angebotene Objekt über mindestens 300, maximal 320 Bettplätze verfügt. Diese sollen in einer Beherbergungsunterkunft oder einer vergleichbaren Einrichtung beschafft werden.
Die feste Vertragslaufzeit beginnt am 01.03.2023 und endet mit Ablauf des 30.11.2023. Die vertragsgegenständlichen Bettplätze sind von dem*der Betreiber*in über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt und exklusiv zur Belegung durch die LHM verfügbar zu halten.
Die Landeshauptstadt München (LHM) behält sich die Möglichkeit vor, im Anschluss an das Ende der Vertragslaufzeit eine einmonatige Abverlegungsfrist (also bis zum 31.12.2023) geltend zu machen, um die Familienhaushalte in einer geeigneten und angemessenen Vorgehensweise umverlegen zu können.
Neben der Bereitstellung der Unterbringungsplätze erbringt der*die Betreiber*in die Betriebsführung. Die Betriebsführung beinhaltet u.a. die Aufnahme der zugewiesenen Personen, die Meldung von Umzügen, Kündigungen und freien Plätzen an das Amt für Wohnen und Migration sowie die Meldung von Vorfällen in der Unterkunft. Des Weiteren hat der*die Betreiber*in durch regelmäßige Reinigung für einwandfreie hygienische Verhältnisse zu sorgen. Die Verpflegung der untergebrachten Personen muss nicht von der dem*der Betreiber*in sichergestellt werden und ist deshalb auch nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Mit Zuschlagserteilung wird zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer*in über die auftragsgegenständlichen Leistungen für das Unterbringungsobjekt eine Vereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb von Unterkünften (Anlage 1) sowie die sogenannte Zusatzvereinbarung "KDU IV" (Anlage 2) geschlossen. Beide Vereinbarungen werden - neben der Leistungsbeschreibung - Vertragsbestandteile.
Neben den Leistungen der Betriebsführung wird in der Leistungsbeschreibung bzw. im Vertragswerk auch die Abrechnung der Bettplatzentgelte sowie die Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt München (LHM) geregelt.
Für alle Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung sowie Anlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind; die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit dürfen dem öffentlichen Auftraggeber nicht zuzurechnen sein. Vorliegend liegen äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen vor, welche die Landeshauptstadt München, Sozialreferat nicht voraussehen konnte und die es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind. So fällt besonders stark ins Gewicht, dass das Sofortunterbringungssystem massiv belastet ist; dies insbesondere auch aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine, der weitere Personen in die Unterbringungsverantwortung der LHM strömen lässt. Die Auslastung des Systems ist in den verschiedenen Wohnformen enorm hoch. Die bisherigen Erfahrungen sowie die aktuelle Planungsliste zeigen, dass mit einer spürbaren Entlastung des Sofortunterbringungssystems im Bereich der Unterbringung von Familien, aber auch von Einzelpersonen und Paaren auch im Jahr 2023 nicht gerechnet werden kann.
Die Grundstück- und Immobilienmarktsituation in München ist so angespannt, dass Grundstücksverfügbarkeiten zwingend genutzt werden müssen, dies erst recht, wenn es sich um wirtschaftliche Beschaffungsmöglichkeiten handelt; mit dem Verhandlungsverfahren konnte ein Objekt akquiriert werden, bei dem es sich um ein Abrissobjekt handelt und welches deshalb zur Überbrückung eines kurzen Zeitraums bis Ende 2023 für die Unterbringung zur Verfügung steht. Die Beauftragung dieses Objekts stellt eine kurzfristige und im Vergleich sehr wirtschaftliche Möglichkeit der Bedarfsdeckung dar. Die Dringlichkeitsvergabe war nach alledem zwingend erforderlich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereitstellung und Betrieb von bis zu 320 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Familien
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Es kann gem. §160 GWB die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Süd Bayern beantragt werden, wobei ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist (§160 III GWB), soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.