Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage am "Alten Sportplatz" - Architektenleistungen Objektplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Huglfing
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82386
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8802254
Fax: +49 8802486
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.huglfing.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage am "Alten Sportplatz" - Architektenleistungen Objektplanung
Leistungen der Objektplanung (Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI) für den Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf dem Gelände des "Alten Sportplatz"
Am Sportplatz in 82386 Huglfing
Die Gemeinde Huglfing (Landkreis Weilheim-Schongau) plant, auf dem ehemaligen Gelände des „Alten Sportplatz“ zwei neue Mehrfamilienhäuser mit insgesamt ca. 21 Wohnungen und gemeinsamer Tiefgarage zu errichten. Für das betreffende Gelände am „Alten Sportplatz“ wurde ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB aufgestellt.
Die zu errichtenden Gebäude sollen barrierefrei mit dem Energiestandard KfW 55-40 errichtet werden.
Die Energieversorgung (Wärme) soll CO2-neutral erfolgen.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist vorgesehen, öffentliche Fördermittel Komm WFP in Anspruch zu nehmen.
Die Planung soll direkt im Anschluss an die Vergabe der Architekten- und Fachplanungsleistungen im Jahre 2023 erfolgen.
Geplanter Baubeginn ist für Anfang 2024 vorgesehen.
Geplante Fertigstellung der Baumaßnahme ist für Sommer 2025 vorgesehen.
Gegenstand der Beschaffungsmaßnahme sind Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude für dieses Vorhaben. Der Architekt (m/w/d) hat hierbei voraussichtlich die Leistungsphasen 1 bis 9 (inkl.) gem. § 34 Abs. 3 HOAI zu erbringen. Die Erbringung der Leistungsphasen wird vom Auftraggeber stufenweise beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung können kein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Projektverlauf nach freiem Ermessen.
Die Objektplanung für das geplante Vorhaben ist der Honorarzone III zugeordnet (vgl. Anlage 10.2 zur HOAI).
Die anrechenbaren Kosten betragen ca. EUR 4.182.960,- € netto. Auftraggeber und Auftragnehmer werden die Kostenermittlung in Leistungsphase 3 zum Zeitpunkt der Kostenberechnung vornehmen.
Die vom Architekten zu erbringenden Leistungen in der Objektplanung basieren auf den Grundleistungen der HOAI.
Für die vertraglichen Vereinbarungen wird das Vertragsmuster der CertiFORM HAV-KOM für den Architektenvertrag Gebäude und Innenräume verwendet.
Referenzen des Bewerbers
1 Punkt wird vergeben, wenn das Referenzprojekt nur die Mindestanforderungen erfüllt.
3 Punkte werden vergeben, wenn das Referenzprojekt die Anforderungen für 1 Punkt erfüllt, im Referenzprojekt die LPH 3-9 beauftragt waren und sich die Ausführung momentan mind. in LPH 8 befindet..
4 Punkte werden vergeben, wenn das Referenzprojekt die Anforderungen für 3 Punkte erfüllt und das Referenzprojekt zusätzlich mit öffentlichen Mitteln ge-fördert wurde.
Alle vergebenen Punkte für alle vom Bewerber dargestellten Referenzprojekte werden addiert. Sodann wird der Durchschnitt aller Referenzprojekte eines jeden Bewerbers gebildet.
Unter allen geeigneten Bewerbern werden sodann, eine ausreichende Anzahl geeigneter Bewerber vorausgesetzt, die drei Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert, die die höchste Durchschnittspunktzahl erreicht haben. Bei gleichen Durchschnittspunktzahlen, bei deren Wertung sich eine größere Zahl geeigneter Bewerber als drei ergeben würde, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=263924
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Objektplanungsleistungen Gebäude von mindestens EUR 3,0 Mio. für Perso-nenschäden, sowie EUR 1,5 Mio. für Vermögens- und Sachschäden (Deckungsbestätigung des Versicherers) oder ersatzweise eine Erklärung eines Versicherers, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung mit dem Bewerber abzuschließen.
Nachweis des Bewerbers, dass der Umsatz des Büros in den letzten drei Jahren jeweils mind. 700.000,-€ brutto betrug.
Das Büro des Bewerbers soll mind. 5 technische Mitarbeiter, hiervon mind. 3 Architekten beschäftigen (Darstellung der Bürostruktur).
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Objektplanungsleistungen Gebäude von mindestens EUR 3,0 Mio. für Perso-nenschäden, sowie EUR 1,5 Mio. für Vermögens- und Sachschäden (Deckungsbestätigung des Versicherers) oder ersatzweise eine Erklärung eines Versicherers, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung mit dem Bewerber abzuschließen.
Nachweis des Bewerbers, dass der Umsatz des Büros in den letzten drei Jahren jeweils mind. 700.000,-€ brutto betrug.
Das Büro des Bewerbers soll mind. 5 technische Mitarbeiter, hiervon mind. 3 Architekten beschäftigen (Darstellung der Bürostruktur).
Kurze Darstellung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zu seinen/ihren Erfahrungen zu den im Folgenden aufgezählten, speziellen Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre.
Ein Referenzprojekt ist i.S.d. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1 , 75 Abs. 5 Satz 2 VgV dann vergleichbar, wenn die Planungs- und Beratungsanforderungen des jeweiligen Referenzobjekts mit der zu vergebenden Planungs- und Beratungsleistung für die Aufstockung der Wohngebäude vergleichbar sind.
Es sollen drei vergleichbare Referenzprojekte in den vergangenen fünf Jahren durchgeführt worden sein, welche der Honorarzone III zugeordnet waren und es sich bei den jeweiligen Objekten um einen Neubau von mind. zwei Wohngebäuden und einem öffentlichen Gebäude handelte. Die Projekte sollen jeweils Baukosten (KG 300 – 400) in Höhe von EUR 2,2 Mio. netto aufweisen. Des Weiteren sollte der Bewerber (oder derjenige, auf dessen Eignung er sich beruft) in den jeweiligen Referenzprojekten die Leistungsphasen 3 bis 9 beauftragt haben und sich in der Ausführung mind. in LPH 8 befinden. Ferner sollte mindestens ein Referenzprojekt nachweislich mit öffentlichen Mitteln gefördert gewesen sein.
Es gilt als Mindeststandard, dass drei vergleichbare Referenzprojekte in den vergangenen fünf Jahren durchgeführt wurden.
Ferner gilt für jede einzelne Referenz der Mindeststandard, dass das jeweilige Objekt der Honorarzone III zugeordnet war, es sich bei den Objekten um einen Neubau von mind. zwei Wohngebäuden und einem öffentlichen Gebäude handelte, das jeweilige Projekt mindestens Baukosten (KG 300 – 400) in Höhe von EUR 2,2 Mio. netto aufweist.
Als Berufsqualifikation auf Seiten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft wird der Beruf des Architekten gem. § 75 Abs. 1 VgV oder des gem. Art 61 Abs. 2 BayBO bauvorlageberechtigten Ingenieurs (m/w/d) gefordert. Juristische Personen werden als Bewerber zugelassen, wenn sie gem. § 75 Abs. 3 VgV für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Architekten oder einen gem. Art 61 Abs. 2 BayBO bauvorlageberechtigten Ingenieur benennen.
siehe Vertragsentwurf samt Anlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit er mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
Der Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).