Umzugsleistungen für das Max-Planck-Institut für Physik Referenznummer der Bekanntmachung: 5-2023 OV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80805
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpp.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umzugsleistungen für das Max-Planck-Institut für Physik
Gegenstand dieses offenen Verfahrens sind Umzugs- und Speditionsleistungen für den voraussichtlich im Oktober 2023 stattfindenden Umzug des MPPs an seinen neuen Standorts in Garching.
Max-Planck-Institut für Physik
Föhringer Ring 6
80805 München
Deutschland
Umzug:
Max-Planck-Institut für Physik
Boltzmannstraße 8
85748 Garching
Das Max-Planck Institut beabsichtigt die folgenden Umzugsleistungen der Forschungslabore, Werkstätten und Büros für das Max-Planck-Institut für Physik aus
den Ausgangsliegenschaften am Föhringer Ring in München in den Neubau nach Garching, an den/die Auftragnehmer*in zu vergeben. Weiter werden
die Reinigungsleistungen im Zielgebäude während des Umzugszeitraums und für den Regelbetrieb bis zum 14.11.2023 mit ausgeschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen binnen einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, gegenüber der Auftraggeberin bei der oben unter I.1) benannten Kontaktstelle gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz Nrn. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf ein Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb von 15 Kalendertagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe gestellt werden. Werden die vorherig genannten Fristen nicht eingehalten, ist eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin bittet darum, Rügen möglichst per E-Mail einzulegen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es im eigenen Interesse des Bieters liegt Rügen schriftlich bzw. als E-Mail anzubringen und die Bevollmächtigung für die Einlegung der Rüge nachzuweisen.