Planungsleistungen für die Leistungsphase 8 gemäß § 56 HOAI, Heizung-Lüftung-Sanitär
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hollfeld
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Postleitzahl: 96142
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-bayreuth.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Leistungsphase 8 gemäß § 56 HOAI, Heizung-Lüftung-Sanitär
Der Zweckverband Staatliche Gesamtschule Hollfeld beabsichtigt wegen beengter Verhältnisse ein neues MINT-Gebäude zu errichten.
Die Gesamtschule Hollfeld gewinnt dadurch zeitgemäße und technisch modernisierte Fachräume für die Naturwissenschaften und kann dadurch auch eine Doppelbelegung der Klassenräume, auf Grund der stetig steigenden Schülerzahlen, kompensieren.
Der Neubau soll durch einen Übergang im 1. OG mit dem bestehenden Schulgebäude verbunden werden.
Hollfeld
Der Zweckverband Staatliche Gesamtschule Hollfeld beabsichtigt wegen beengter Verhältnisse ein neues MINT-Gebäude zu errichten.
Die Gesamtschule Hollfeld gewinnt dadurch zeitgemäße und technisch modernisierte Fachräume für die Naturwissenschaften und kann dadurch auch eine Doppelbelegung der Klassenräume, auf Grund der stetig steigenden Schülerzahlen, kompensieren.
Der Neubau soll durch einen Übergang im 1. OG mit dem bestehenden Schulgebäude verbunden werden.
Es handelt sich um ein zweigeschossiges Gebäude mit Flachdach. Die Grundfläche beträgt ca. 1250 m² und hat die Außenabmessungen von ca. 42 m x 30 m. Die Höhe des Gebäudes beträgt ca. 8,60 m. Innen ergibt sich eine lichte Raumhöhe je Geschoss von ca. 3,00 m. Neben den verschiedenen Klassenräumen beherbergt das Gebäude Hausanschlussräume, einen Aufzug und die erforderlichen Sanitär- und Technikbereiche.
Gegenstand der hier beschriebenen Aufgabe soll die Leistung der Leistungsphase 8 gemäß § 34 HOAI sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss bis zum Leistungsbeginn über einen angemessenen Versicherungsschutz (Haftpflicht) verfügen. Hierzu werden Bestätigungen oder Bereitschaftserklärungen von Versicherungen über folgende Deckungssummen verlangt:
- 2 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden sowie
- 1 Mio. EUR für Vermögensschäden (jeweils bezogen auf den Einzelfall bei zweifacher Maximierung).
Die vorgenannten Anforderungen gelten auch dann als erfüllt, wenn die Betriebshaftpflichtversicherung eine Pauschale von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden pauschal für alle Schadensfälle eines Jahres
Der Bieter hat in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen erbracht zu haben und bei Aufforderung durch den Auftraggeber eine Auflistung über zwei Referenzen vorzulegen.
Der Bieter gewährleistet, dass die für die Ausübung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf Verlangen des Auftraggebers legt der Bieter Nachweise der Befähigung vor.
Der Bieter erklärt, dass die für die Ausführung der Leistung notwendige Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung etc. zu Verfügung steht und hat dies auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer
2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.