Kabelinstallation im Außenbereich Referenznummer der Bekanntmachung: 22E0381
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kabelinstallation im Außenbereich
Verlegung von Niederspannungskabeln im Außenbereich im Zuge der Tiefbauarbeiten in den Querschnitten 5x1,5mm2 bis 5x50mm2
Errichtung der Erdungsanlage im Zuge der Tiefbauarbeiten
Errichtung einer neuen Verrechnungsmessung (250A Wandlermessung)
Burg Lauenstein
96337 Ludwigsstadt
Verlegung von Niederspannungskabeln im Außenbereich im Zuge der Tiefbauarbeiten in den Querschnitten 5x1,5mm2 bis 5x50mm2
Errichtung der Erdungsanlage im Zuge der Tiefbauarbeiten
Errichtung einer neuen Verrechnungsmessung (250A Wandlermessung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kabelinstallation im Außenbereich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9