Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Wurmannsquick - Lüftungsinstallationsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-005-03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wurmannsquick
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84329
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wurmannsquick.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Wurmannsquick - Lüftungsinstallationsarbeiten
Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Wurmannsquick - Lüftungsinstallationsarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lüftungsinstallationsarbeiten:1 St. Zu- und Abluftgerät mit Wärmerückgewinnung mit 1.400 m3/h / 1 St. Zu- und Abluftgerät mit Wärmerückgewinnung mit 4.000 m3/h / 2 St. Zu- und Abluftgerät mit Wärmerückgewinnung mit 5.700 m3/h / 71 St. Brandschutzklappen mit Federrücklaufantrieb eckig/rund / 168 St. Lüftungsgitter, Drallauslässe, Tellerventile und Wetterschutzgitter / 270 m Lüftungsrohre Stahlblech verzinkt DN 80-250 / 1675 m2 Lüftungskanäle Stahlblech verzinkt (teilweise mit Wärmedämmung) / 48 St. schallgedämmte Volumenstromregler (konstant) / 90 m Lüftungsrohre demontieren und entsorgen / 2 St. Dachventilatoren demontieren und entsorgen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bad Birnbach
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84364
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.