Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Wurmannsquick - Sanitärinstallationsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-005-04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wurmannsquick
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84329
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wurmannsquick.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Wurmannsquick - Sanitärinstallationsarbeiten
Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Wurmannsquick - Sanitärinstallationsarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Sanitärinstallationsarbeiten: 90 St. Sanitäre Einrichtungsgegenstände (WC, Urinale, Waschtische) / 21 St. Elektr. Durchlauferhitzer und Warmwasserspeicher / 540 m Abwasserleitung Guss / SML / 35 m Abwasserleitungen PP / HT /633 m Wasserleitungen Edelstahl-Presssystem einschl. Dämmung / 365 m best. Abwasserleitungen demontieren und entsorgen / 465 m best. Wasserleitungen demontieren und entsorgen / 96 St. best. Einrichtungsgegenstände (WC, Urinale, Waschtische) demontieren und entsorgen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Simbach am Inn
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84359
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.