Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Ingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 81488
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kissing
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86438
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kissing.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Ingenieurleistungen
Ziel der vom Auftragnehmer nach der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Ingenieurleistungen ist die abschnittsweise Untersuchung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung einschl. Schachtbauwerken, Pumpstationen und Kanalhebeanlagen, die Bewertung der Untersuchungsergebnisse, die Feststellung des Kanalzustandes sowie eines etwaigen Sanierungsbedarfs sowie die Planung der Sanierung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung einschl. Vorbereitung der Vergabe der Sanierungsarbeiten, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung und Objektbetreuung in den Untersuchungs- und Sanierungsabschnitten.
Kissing
Ziel der vom Auftragnehmer nach der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Ingenieurleistungen ist die abschnittsweise Untersuchung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung einschl. Schachtbauwerken, Pumpstationen und Kanalhebeanlagen, die Bewertung der Untersuchungsergebnisse, die Feststellung des Kanalzustandes sowie eines etwaigen Sanierungsbedarfs sowie die Planung der Sanierung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung einschl. Vorbereitung der Vergabe der Sanierungsarbeiten, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung und Objektbetreuung in den Untersuchungs- und Sanierungsabschnitten.
§ 13.1 Rahmenvereinbarung: Die Rahmenvereinbarung wird für die Dauer von zwei Jahren fest abgeschlossen und hat eine maximale Laufzeit von vier Jahren. Nach Ablauf von zwei Jahren verlängert sich die Rahmenvereinbarung jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht vom AG drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
1) Umsatz (max. 50 v. 250 P.): Erzielter Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) wird bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von unter und bis einschließlich EUR 200.000 mit 0 P., mehr als EUR 200.000 bis einschließlich EUR 400.000 mit 1 P., mehr als EUR 400.000 bis einschließlich EUR 600.000 mit 2 P., mehr als EUR 600.000 bis einschließlich EUR 800.000 mit 3 P., mehr als EUR 800.000 bis einschließlich EUR 1.000.000 mit 4 P., und mehr als EUR 1.000.000 mit 5 P. bewertet.
2) Anzahl der Mitarbeiter (max. 50 v. 250 P.): Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022) im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte wird bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 2 M. mit 0 Punkten, mehr als 2 M. bis einschließlich 5 M. mit 1 Punkt, mehr als 5 M. bis einschließlich 8 M. mit 2 Punkten, mehr als 8 M. bis einschließlich 12 M. mit 3 Punkten, mehr als 12 M. bis einschließlich 15 M. mit 4 Punkten, mehr als 15 M. mit 5 Punkten bewertet.
3) Unternehmensbezogene Referenzen (max. 150 v. 250 P.): Wertung von bis zu fünf Referenzen des Unternehmens. Gewertet werden nur Referenzleistungen, die mit den zu vergebenden Ingenieurleistungen vergleichbar sind und im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum Ende der Bewerbungsfrist dieses Verfahrens abgeschlossen worden sind. Abgeschlossen ist eine Maßnahme dann, wenn die (Gesamt-)Abnahme der Bauleistungen erfolgt ist. Wertbare Referenzleistungen werden anhand folgender Kriterien bewertet: Durchführung der HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschl. 8 gem. § 43 Abs. 1 HOAI oder eines vergleichbaren Leistungsbildes; Sanierung von Schmutzwasserkanalanlagen; Sanierung von Niederschlagswasserkanalanlagen; Untersuchung mit abbiegefähigem(n) Kamerasystem(en); Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft; geschätzte Gesamtleitungslänge aller sanierten Kanalanlagen von mind. 2 km im Projekt bzw. je Referenz. Erfüllt eine Referenz eines der sechs Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt. Insgesamt können bei der Wertung von 5 Unternehmensreferenzen maximal 30 Teilpunkte erreicht werden (5 x 6 Teilpunkte). Die Teilpunkte werden wie folgt in Punkte umgerechnet: 0 bis 5 Teilpunkte: 0 Punkte, 6 bis 10 Teilpunkte: 1 Punkt, 11 bis 15 Teilpunkte: 2 Punkte, 16 bis 20 Teilpunkte: 3 Punkte, 21 bis 25 Teilpunkte: 4 Punkte, und 26 bis 30 Teilpunkte: 5 Punkte
§ 13.1 Rahmenvereinbarung: Die Rahmenvereinbarung wird für die Dauer von zwei Jahren fest abgeschlossen und hat eine maximale Laufzeit von vier Jahren. Nach Ablauf von zwei Jahren verlängert sich die Rahmenvereinbarung jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht vom AG drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
1) Umsatz: Erzielter Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022). Auswahlkriterium, s.o II.2.9).
2) Versicherung: Erklärung zum Bestand einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio., wobei die Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen beträgt. Erklärung, dass der vorbezeichnete Versicherungsschutz mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags besteht und der Bewerber entsprechend verpflichtet ist, für das Bestehen des Versicherungsschutzes für die Dauer des Auftrags Sorge zu tragen.
1) Anzahl der Mitarbeiter: Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022) im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte. Auswahlkriterium, s.o II.2.9).
2) Unternehmensbezogene Referenzen: Wertung von bis zu fünf Referenzen des Unternehmens. Gewertet werden nur Referenzleistungen, die mit den zu vergebenden Ingenieurleistungen vergleichbar sind und im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum Ende der Bewerbungsfrist dieses Verfahrens abgeschlossen worden sind. Abgeschlossen ist eine Maßnahme dann, wenn die (Gesamt-)Abnahme der Bauleistungen erfolgt ist. Wertbare Referenzleistungen werden anhand folgender Kriterien bewertet: Durchführung der HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschl. 8 gem. § 43 Abs. 1 HOAI oder eines vergleichbaren Leistungsbildes; Sanierung von Schmutzwasserkanalanlagen; Sanierung von Niederschlagswasserkanalanlagen; Untersuchung mit abbiegefähigem(n) Kamerasystem(en); Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft; geschätzte Gesamtleitungslänge aller sanierten Kanalanlagen von mind. 2 km im Projekt bzw. je Referenz. Auswahlkriterium, s.o II.2.9).
3) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder vergleichbar berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es sich um ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) sowie dem Zuschlagsverfahren mit anschließenden Bietergesprächen (2. Stufe). Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens gilt Folgendes: Für den Teilnahmeantrag soll das dafür vorgesehene Bewerbungsformular verwendet werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich unter dem o. g. Internet-Link in elektronischer Form möglich. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe des Teilnahmeantrags per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Die gemäß Bekanntmachung und Bewerbungsformular geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind formlos und in Ergänzung zum Bewerbungsformular beizufügen, auf der Plattform hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Plattform und den oben genannten Link zu richten.
Eingegangene, wesentliche Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrags zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten der Bewerber.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens gilt Folgendes: Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung sind ebenfalls unter o. g. Link die für die
Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen sowie die insbesondere auch für diese Stufe maßgeblichen Verfahrensbedingungen unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Es ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Angebotes durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Die Abgabe des Angebots per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Für die Angebotsabgabe sowie die Teilnahme an dem Bietergespräch wird keine Vergütung gewährt. Es wird darauf hingewiesen, dass über Regelungen des Vertrages samt Anlagen im Bietergespräch nur dann verhandelt werden kann, wenn der Bieter konkrete Fragen oder Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen im Vorfeld unter o. g. Link spätestens bis zum Termin für die Angebotsabgabe einreicht. Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2.Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Stufe (Teilnahmewettbewerb).
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen und müssen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formblatts abgeben, 1. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, 2. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreterbezeichnet ist, 3. dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, 4. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die entsprechenden Anlagen sind dem Formblatt "Deckblatt für die Bewerbung als Bewerbergemeinschaft" entsprechend beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.