WE 0442-13 Bau kep Holzfassade, Hochmuttinger Straße, München Referenznummer der Bekanntmachung: 0442-13 Bau kep
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
WE 0442-13 Bau kep Holzfassade, Hochmuttinger Straße, München
Holzfassade und Zimmererarbeiten für den Neubau von 101 Wohnungen, zwei Gewerbeeinheiten, einer Mobilitätsstation und zwei Tiefgaragen im Stadtbezirk 24 Feldmoching-Hasenbergl am nördlichen Stadtrand von München
München, Hochmuttinger Str.
Im Einzelnen sind erforderlich:
ca. 4.200 m2 Holzaußenwände bestehend aus hinterlüfteter Außenwandbekleidung, Kernwand und
Installationswand
ca. 345 St. Holzaluminiumfenster und -fenstertüren
ca. 47 St. Kunststoffkastenfenster
ca. 18 St. Loggienschallschutzverglasungen
ca. 275 St. Rollläden und Raffstoren
ca. 5.000 m2 Fassadengerüst
Mit der Leistungserbringung ist 12 Werktage nach Aufforderung durch den AG gem. § 5 Abs. 2 VOB/B zu beginnen.
Voraussichtlich wird o. g. Aufforderung in KW 04 2023 erfolgen.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen):
innerhalb von 312 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist für den Ausführungsbeginn.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WE 0442-13 Bau kep, Holzfassade, Hochmuttinger Str. BA 1
Ort: Blonhofen
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 87662
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]