Miete von Leihgeräten mit Zubehör, Ladetechnik und Content Updates Referenznummer der Bekanntmachung: RuV-11000-2022-128.01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsches-museum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Miete von Leihgeräten mit Zubehör, Ladetechnik und Content Updates
Der Museumsguide (MG) wurde als App entwickelt, die auf besuchereigenen Geräten aus den App Stores (iOS und Android) heruntergeladen werden kann.
Zusätzlich soll diese Anwendung in einer optimierten Form auf Leihgeräten zur Verfügung stehen, die der Besucherservice des Deutschen Museums im Eingangsbereich gegen Gebühr ausgeben wird. Erforderlich sind robuste Geräte für den Innenbereich in zeitgemäßem Design mit Umhängeband / Sicherheitsverschluss und Kopfhörern. Dazu kommt Ladetechnik und eine Datensynchronisations-Schnittstelle für Updates (Content und Software).
Deutsches Museum
Museumsinsel 1
80538 München
Der Mietvertrag wird zunächst für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Die maximale Laufzeit des Mietvertrages beträgt 4 Jahre.
Die maximale Laufzeit des Mietvertrages beträgt 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
L124 Eigenerklärung zur Eignung
L124 Eigenerklärung zur Eignung
Abgabe der Erklärung
A) Zwei geeignete Referenzen für den Einsatz Ihres Leihgeräts* als Multimediaguide, Audioguide, Besucherinformationstool in einem Museum/ einer Bildungseinrichtung.
(*es soll sich in mind. 1 der Referenzen um das Modell handeln, das Sie dem DM anbieten)
Die Leihgeräte müssen seit mindestens 6 Monaten im Einsatz sein oder falls sie nicht mehr im Einsatz sind - darf dieser frühestens im Dezember 2019 geendet haben.
Es müssen mindestens 30 Geräte im Einsatz (gewesen) sein in der jeweiligen Institution.
(1) Bezeichnung des Referenzprojektes
(2) Auftraggeber
(3) Ansprechpartner
(4) Zeitraum
(5) Anzahl der Geräte
(6) Inhalte Aktualisierung
(7) Miete oder Kauf
(8) Datenblatt
(9) Partner
(10) Bemerkung
B) Technische Mindestanforderung gem.Anlage 03 Technisches Anforderungsprofil Leihgeräte
Zwei geeignete Referenzen für den Einsatz Ihres Leihgeräts* als Multimediaguide, Audioguide, Besucherinformationstool in einem Museum/ einer Bildungseinrichtung.
(*es soll sich in mind. 1 der Referenzen um das Modell handeln, das Sie dem DM anbieten)
Die Leihgeräte müssen seit mindestens 6 Monaten im Einsatz sein oder falls sie nicht mehr im Einsatz sind - darf dieser frühestens im Dezember 2019 geendet haben.
Es müssen mindestens 30 Geräte im Einsatz (gewesen) sein in der jeweiligen Institution.
(1) Bezeichnung des Referenzprojektes
(2) Auftraggeber
(3) Ansprechpartner
(4) Zeitraum
(5) Anzahl der Geräte
(6) Inhalte Aktualisierung
(7) Miete oder Kauf
(8) Datenblatt
(9) Partner
(10) Bemerkung
B) Technische Mindestanforderung gem.Anlage 03 Technisches Anforderungsprofil Leihgerät
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Dringlichkeit
Deutsches Museum, Museumsinsel 1, 80538 München
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formular "L124 Eigenerklärung zur Eignung" ist vom Bieter/jedem
Mitglied einer Bietergemeinschaft auszufüllen und nebst allen in Bezug
genommenen Anlagen einzureichen. Wenn ein Bieter/eine Bietergemeinschaft eine
Weitervergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
beabsichtigt, muss er/sie und die hiervon erfassten Teile
des Auftrags im Formblatt L235 benennen. Werden zugleich die Unterauftragnehmer benannt, ist auch
für diese mit dem Angebot eine ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" abzugeben. Werden Unterauftragnehmer zu einem späteren
Zeitpunkt benannt, behält sich der AG vor, für diese eine "Eigenerklärung zur Eignung" anzufordern.
*
Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch auf www.evergabe-online.de (in Textform
oder mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur) möglich. Andere Formen der
Angebotsabgabe, etwa per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Bieterfragen sind nur bis maximal 6 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den
Eingang der Angebote möglich. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum
laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich unter http://www.
evergabe-online.de allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Das gleiche gilt für
etwaige Änderungen/Aktualisierungen der Vergabeunterlagen. Bewerber sind
verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich über den jeweils aktu-ellen
Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung
ge-stellten Informationen bei der Abgabe des Angebotes zu berücksichtigen. Ab dem
6. Kalen-dertag vor Ablauf der Teilnahmefrist werden keine neuen Informationen
/geänderte Unterlagen mehr eingestellt. Es kann in diesem Zeitraum aber noch zu
einer Verlängerung der Abgabefrist kommen. Auch dies haben die Bewerber
eigenverantwortlich zu überprüfen
*
Diie gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die
Vergabeplattform abgewickelt. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der
Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung.
Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der
Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets
tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der
Plattform hinterlegt sind. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu
Lasten des Bewerbers.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1
GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei
der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der
Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. §
160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt
werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage
nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber.