Ersatzneubau Schulzentrum Rain - 12D Stahlblechtüren Referenznummer der Bekanntmachung: 022-23-FB12
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Schulzentrum Rain - 12D Stahlblechtüren
Stahlblechtüren mit BS-Anforderungen, Stahlblechtüren als Revisionsöffnung mit BS-Anforderung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
18 Stk. Stahlblechtüren mit BS-Anforderungen (einflüglig und zweiflüglig)
3 Stk. Stahlblechtüren als Revisionsöffnung mit BS-Anforderungen (einflüglig)
Abruf innerhalb von 12 Werktagen (§ 5 Abs. 2 Satz 1 VOB/B)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gem. Eigenerklärung zur Eignung (124), Präqualifizierungszertifikat oder Einheitlicher Europäischer
Eigenerklärung (EEE): Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (je nach
Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist), alternative Nachweise zur
Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch
entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 6b
Abs. 2 VOB/A-EU). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in
der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber
zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne
weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten
Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen.
Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden
Unterlagen einzureichen.
1. Angabe Umsatzzahlen in den letzten 3 abgeschlossene Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit zu vergebender Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Arbeiten.
2. Wegen einer Straftat nach § 6 e Abs. 1 Nr. 1-10 EU VOB/A darf keine Person, deren Verhalten nach § 6e Abs. 3
EU VOB/A dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden sein bzw. gegen das Unternehmen darf keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden sein.
3. Das Unternehmen muss seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen
zur Sozialversicherung nachgekommen sein. Falls das Angebot in engere Wahl kommt, ist die
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist),
die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. die Bescheinigung in Steuersachen u. die
Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG vorzulegen.
4. Das Unternehmen darf bei der Ausführung öffentl. Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben.
5. Das Unternehmen darf weder zahlungsunfähig sein, noch darf über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren o. ein vergleichbares Verfahren beantragt o. eröffnet worden sein. Auch die Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse darf nicht abgelehnt worden sein und es darf sich nicht im Verfahren der
Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt haben.
6. Das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 6e Abs. 3 EU VOB/A dem Unternehmen
zuzurechnen ist, darf im Rahmen der berufl. Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
7. Das Unternehmen darf keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt haben, die eine Verhinderung, Einschränkung, Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
8. Das Unternehmen o. deren nach Satzung o. Gesetz Vertretungsberechtigte dürfen nicht wegen Verstoßes
gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit Geldbuße von über 2 500
EUR belegt worden sein und nicht mit Freiheitsstrafe von über 3 Monaten oder Geldstrafe von über 90
Tagessätzen belegt worden sein. Ab Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf
dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
9. Angabe, ob das Unternehmen Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
10. Es muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 2 Mio. EUR für Personen-
und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden vorliegen o. eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung
spätestens zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen haben wird. Nachweis
der Versicherung wird bei Zuschlag vorgelegt. Der Auftraggeber behält sich vor, das durch entsprechende
Nachweise belegen zu lassen (§ 6b Abs. 2 EU VOB/A). Bei Eignungsleihe (§ 6d Abs. 1 VOB/A-EU) muss für
diesen Teil der Eignung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung der
Bieter in Anspruch nimmt, zusammen mit Angebot vorgelegt werden. Vorgenannte EEE, und auf Anforderung
des Auftraggebers auch entsprechende Nachweise zum Beleg der EEE des Unternehmens, sind für den Teil,
dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer
Bietergemeinschaft.
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gelten die unter III. 1.1)
genannten Bedingungen.
Gem. Eigenerklärung zur Eignung (124), Präqualifizierungszertifikat oder EEE. Der Bieter hat die
nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1. In den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren müssen vergleichbare Leistungen erbracht worden sein (Referenzen). Falls das Angebot in die engere
Wahl kommt, sind 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe
der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur
Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer,
ARGE-Partner, Nachunternehmer);ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert
wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung;
2. Es müssen die für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das
Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem
technischen Leitungspersonal angegeben werden.
3. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragsnehmer
in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Eignungsnachweise, für
jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 6d Abs. 1 EU
VOB/A) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung die entsprechende Verpflichtungserklärung des
Unternehmens, dessen Eignung er sich in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Sämtliche
vorgenannten Eigenerklärungen, und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise
zum Beleg der Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen
wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Für die
Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die
unter III.1.1) genannten Bedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es dürfen keine Besucher bei der Angebotsöffnung anwesend sein, da es sich um ein elektronisches Vergabeverfahren handelt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen sowie ggf. notwendige Änderungen, Ergänzungen und Antworten auf Bieterfragen
stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen Zugang neben dem unter I.3 genannten Link auf
unter: www.donau-ries.de/ausschreibungen zur Verfügung. Die Angebote können ausschließlich elektronisch
abgegeben werden. Es wird empfohlen, sich über die Ansicht der Vergabeunterlagen über den Button "am
Verfahren teilnehmen" oder direkt unter der in I.1 genannten Internetadresse kostenlos zu registrieren. Sie
werden dann über Änderungen, Ergänzungen und Antworten zu Bieterfragen automatisch informiert. Bis zur
Registrierung müssen sich Bieter selbstständig über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens auf dem
Laufenden halten (Holschuld). Spätestens für die elektron. Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend
notwendig.
2) Um Fragen und Antworten, die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe
allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung über das Vergabeportal im
Bereich "Nachrichten" bis zum 27.03.2023. Die eingegangenen Fragen und Antworten finden Sie wie unter VI.3)
beschrieben spätestens 6 Kalendertage vor Angebotsöffnung im Bereich "Vergabeunterlagen".
3) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung
maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird
und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert
oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.