Lüftungsarbeiten, Raumlufttechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: H20b295522
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lüftungsarbeiten, Raumlufttechnische Anlagen
Für die Erweiterung auf ein 5-zügiges Gymnasium ist die Errichtung eines Baukörpers mit 5 Geschossen auf der Grundfläche eines Lernhauses erforderlich.
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Gewerk: Lüftungsarbeiten, Raumlufttechnische Anlagen nach DIN 18379
Max-Reinhardt-Weg 27, 81379 München
6 Stck. Lüftungsanlagen bis 30.000 m3/h
1 Stck. Abluftventilator bis 5.000 m3/h
Ca. 4.000 m2 Lüftungskanal
Ca. 600 m2 Lüftungskanal fettdicht
Ca. 120 m2 Lüftungskanal L90
Ca. 70 Stck. Brandschutzklappen
1 Stck. Lüftungsturm
Ca. 180 mtr. Schlitzauslässe
Ca. 250 Stck. Luftauslässe
Ca. 40 m2 Küchenlüftungsdecke
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Holzkirchen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragung "[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.