Bestattungsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 3-2-as-23-079
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bestattungsdienstleistungen
Die nachfolgende Ausschreibung ist für hoheitliche Leistungen auf den Friedhöfen der Stadt Starnberg.
Die angegebenen Mengen betreffen die voraussichtliche Menge pro Jahr. Durchschnittlich gibt es ca. 250 Bestattungen im Jahr.
Die Verrichtung der ausgeschriebenen hoheitlichen Tätigkeiten erfolgt als Erfüllungsgehilfe der Stadt Starnberg.
Vertragsgegenstand ist die Übertragung von Bestattungsdienstleistungen auf fortfolgend aufgeführten städtischen Friedhöfen:
1. Friedhof an der Hanfelder Straße (Leichenhaus/Trauerhalle)
2. Waldfriedhof in Starnberg (Leichenhaus/Trauerhalle)
3. Wangen (Leichenhaus/Trauerhalle)
4. Percha (Leichenhaus/ Trauerhalle)
5. Perchting (Leichenhaus/ Trauerhalle)
6. Söcking (Leichenhaus/ Trauerhalle)
7. St.-Stephan in Söcking
8. Leutstetten (Leichenhaus/Trauerhalle) - kirchlicher Friedhof
82319 Starnberg
Die nachfolgende Ausschreibung ist für hoheitliche Leistungen auf den Friedhöfen der Stadt Starnberg.
Die angegebenen Mengen betreffen die voraussichtliche Menge pro Jahr. Durchschnittlich gibt es ca. 250 Bestattungen im Jahr.
Die Verrichtung der ausgeschriebenen hoheitlichen Tätigkeiten erfolgt als Erfüllungsgehilfe der Stadt Starnberg.
Vertragsgegenstand ist die Übertragung von Bestattungsdienstleistungen auf fortfolgend aufgeführten städtischen Friedhöfen:
1. Friedhof an der Hanfelder Straße (Leichenhaus/Trauerhalle)
2. Waldfriedhof in Starnberg (Leichenhaus/Trauerhalle)
3. Wangen (Leichenhaus/Trauerhalle)
4. Percha (Leichenhaus/ Trauerhalle)
5. Perchting (Leichenhaus/ Trauerhalle)
6. Söcking (Leichenhaus/ Trauerhalle)
7. St.-Stephan in Söcking
8. Leutstetten (Leichenhaus/Trauerhalle) - kirchlicher Friedhof
Eine Verlängerung ist in beidseitigem Einverständnis möglich. Eine Vertragskündigung kann von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.06. und zum 31.12. eines jeden Jahres gekündigt werden.
Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer.
III.1.1.2 Eigenerklärung, dass Sie in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden sind.
III.1.1.3) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, sowie sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
III.1.1.4) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
III.1.1.5) Eigenerklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde.
III.1.1.6) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer)
III.1.3.1) Angabe, welche Teile des Auftrages als Unteraufträge vergeben werden sollen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9