Projektsteuerung für das Projekt "Schienenanbindung des Flughafen Münchens" Referenznummer der Bekanntmachung: 2006/S 146-157740
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stmb.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung für das Projekt "Schienenanbindung des Flughafen Münchens"
Projektsteuerung für das Projekt "Schienenanbindung des Flughafen Münchens"
Projektsteuerungsleistungen; Steuerung aller erforderlichen Planungsleistungen (gem. HOAI)
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebern
Postleitzahl: 96106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]50
Nach § 160 GWB gilt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebern
Postleitzahl: 96106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]50
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Projektsteuerungsleistungen; Steuerung aller erforderlichen Planungsleistungen (gem. HOAI)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland
Vertragsverlängerung Projektsteuerung für das Projekt "Schienenanbindung des Flughafen Münchens"
Die Projektsteuerung für das Projekt "Schienenanbindung des Flughafens München" beinhaltet die laufende Koordinierung und Abstimmung aller erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) mit verschiedenen Projektbeteiligten.Die Planungen zum Erdinger Ringschluss wurden 2007 begonnen, sind weit fortgeschritten und also nicht abgeschlossen.Ein Auftragnehmerwechsel würde zum einen die Kontinuität im Projekt-/Planungsablauf erheblich beeinträchtigen und zum anderen das Projekt mit beträchtlichen Zusatzkosten belasten.Eine Verlängerung der Projektsteuerungsleistungen ist daher notwendig.Es handelt sich um ein Werkvertrag mit den sich hieraus für den AG und AN ergebenden Rechten und Pflichten.