Wärmeversorgung der Dienststelle Wielenbach
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wärmeversorgung der Dienststelle Wielenbach
Auftragserteilung zum Fernwärme-Liefervertrag inkl. Anbindung der LfU-Dienststelle in Wielenbach an das Fernwärmenetz eines Biomasse-Blockheizkraftwerkes
Errichtung eines Fernwärmenetzes sowie eines Hausanschlusses für die Anbindung an ein Biomasse-BHKW inkl. zukünftiger Belieferung mit Heizwasser bei der Dienststelle Wielenbach.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Neben den finanziellen Vorteilen gegenüber der bisherigen Gasversorgung, wurde auf die Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch die Fernwärme verwiesen, welche auch durch am LfU produziertes Schnittgut entsteht. Weiterhin wurden auch noch Möglichkeiten der klimaneutralen Wärmeversorgung untersucht. Dabei musste sowohl Solarthermie (nicht genügend Flächen) als auch Erdwärme (Nähe zur Quelle Wielenbach) ausgeschlossen werden.
Unter Berücksichtigung der genannten Faktoren erfüllen nur die Stadtwerke Weilheim, als lokaler Versorger, die Voraussetzungen die Dienststelle Wielenbach wirtschaftlich und klimafreundlich mit Wärme zu versorgen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Weilheim i.OB
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das unter Punkt V.2.1 angegebene Datum bezieht sich ausschließlich auf die Zuschlagsentscheidung. Der Vertragsschluss erfolgt frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Unwirksamkeit dieses Auftrages kann gem. § 135 Absatz 3 GWB nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 10 Kalendertagen (gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) geltend gemacht werden. Für das Verfahren vor der Vergabekammer wird auf §§ 160 ff GWB verwiesen.