Baugebiet „Mehrgenerationencampus Lohhof Süd“ - Objektplanung Freianlagen, Lph. 1-9 gem. §§ 38 ff. HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85716
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ush.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1d1779
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1d1779
Abschnitt II: Gegenstand
Baugebiet „Mehrgenerationencampus Lohhof Süd“ - Objektplanung Freianlagen, Lph. 1-9 gem. §§ 38 ff. HOAI
Die Stadt Unterschleißheim plant die Neuerrichtung eines Baugebietes für Mehrgenerationenwohnen in Lohhof-Süd. Neben einem Alten- und Pflegeheim soll auch behindertengerechtes und betreutes Wohnen angeboten werden. Des Weiteren ist die Errichtung eines Kindergartens, eines Lebensmitteldiscounters, eines Wohngebiets und eines Sondergebietes BOS (Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben) vorgesehen. Die Hochbaumaßnahmen samt zugehörigen Freiflächen werden durch Investoren umgesetzt.
Hinsichtlich der öffentlichen Freianlagen ist die Schaffung eines zentralen Parks mit Shared Space, Mehrgenerationenplatz, Promenade und Boulevard, eines Biotops, eines Verbindungsweges mit Retentionsgraben und eines Wäldchens angedacht. Zudem sind auch die, den Verkehrsanlagen zugeordneten Begleitgrünflächen durch den AN zu projektieren.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Objektplanung Freianlagen, Lph. 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI.
Kreuzstraße, 85716 Unterschleißheim
Die Stadt Unterschleißheim plant die Neuerrichtung eines Baugebietes für Mehrgenerationenwohnen in Lohhof-Süd. Neben einem Alten- und Pflegeheim soll auch behindertengerechtes und betreutes Wohnen angeboten werden. Des Weiteren ist die Errichtung eines Kindergartens, eines Lebensmitteldiscounters, eines Wohngebiets und eines Sondergebietes BOS (Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben) vorgesehen. Die Hochbaumaßnahmen samt zugehörigen Freiflächen werden durch Investoren umgesetzt.
Hinsichtlich der öffentlichen Freianlagen ist die Schaffung eines zentralen Parks mit Shared Space, Mehrgenerationenplatz, Promenade und Boulevard, eines Biotops, eines Verbindungsweges mit Retentionsgraben und eines Wäldchens angedacht. Zudem sind auch die, den Verkehrsanlagen zugeordneten Begleitgrünflächen durch den AN zu projektieren.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 38 ff. HOAI.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 39 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2020 bis 2022 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— Jahresmittel ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (5 Punkte)
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (4 Punkte)
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (3 Punkte)
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (2 Punkte)
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (1 Punkt)
— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a (0 Punkte)
2. Angabe der Mitarbeiterzahl in Bezug auf technische Mitarbeitende (Ingenieure u. ä.) der letzten drei Jahre von 2020 bis 2022 (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— durchschnittlich ≥ 5 technische Mitarbeitende(5 Punkte)
— durchschnittlich < 5 und ≥ 2 technische Mitarbeitende (2,5 Punkte)
— durchschnittlich < 2 technische Mitarbeitende(0 Punkte)
3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2018 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht – Wichtung 90 %.
Referenzprojekte die vor 2018 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt (=Mindestanforderung).
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein:
Folgende Anforderungen müssen durch jedes Referenzprojekt erfüllt sein, um die volle Punktzahl zu erhalten:
— Das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften (unter Verwendung der VOB/A) abgewickelt. (5 Punkte),
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um den Neubau einer innerörtlichen Freianlage. (5 Punkte),
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Freianlage im Kontext einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. (5 Punkte),
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 500 ≥ 3 Mio. € brutto (max. 5 Punkte),
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 gem. § 39 HOAI erbracht (max. 5 Punkte)
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (5 Punkte)
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte. Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlage C – Kriterienkatalog Teilnahmewettbewerb“ zu entnehmen.
Siehe Vertragsentwurf
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder Besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise elektronisch, vorrangig über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der hierfür zur Verfügung gestellten Angebotsunterlagen möglich. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angebotsunterlagen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zuftreffend),
2. Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht,
3. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV),
4. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
5a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
5b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
5c) Erklärung über das kumulative Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 21 SchwArbG und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennenung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen,
7. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren von 2020 bis 2022 erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswerts (= Kosten der Kgr. 500, DIN 276, brutto), des Leistungszeitraums sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt gemäß Abschnitt II.2.9) dieser Auftragsbekanntmachung.
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. „Landschaftsarchitekt" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV
Die Durchführung der Leistungen soll analog zu § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
— Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).