Erstbeschaffung einer Röntgenanlage für das Gesundheitsreferat Referenznummer der Bekanntmachung: GSR-2022-0011
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erstbeschaffung einer Röntgenanlage für das Gesundheitsreferat
Abschluss eines Vertrages über die Ersatzbeschaffungen einer Röntgenanlage in der Schwanthalerstraße, für das Gesundheitsreferat München
Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat München
Abteilung GS-AG-FW/ROE/LB
Schwanthalerstr. 69
80336 München
Lieferung eines digitalen Ersatzröntgengerätes für die Schwanthalerstraße 69 mit zu den anderen Gerätes des Referates kompatibler Software und geeignetem Service- und Wartungsvertrag mit Ersatzteilgarantie, incl. Montage und Einweisung. Genaue Beschreibung des benötigten Gerätes und der übrigen Vertragsbestandteile siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe wurde aufgrund des §63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufgehoben. Es wird beabsichtigt die Leistung zeitnah in einem neuen Vergabeverfahren auszuschreiben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.