Erweiterung/Ausstattung Telekommunikationsanlage Wöllershof Referenznummer der Bekanntmachung: Ticket#2023013111200/-205
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.medbo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung/Ausstattung Telekommunikationsanlage Wöllershof
Die medbo betreibt eine zentralisiert vernetzte Telekommunikationsplattform mit homogenisierten und
übergreifenden Rufnummernplan.
Die Grundlage bildet ein OpenScape 4000 System der Fa. unify am Standort Regensburg. Alle weiteren
Standorte werden an diese angebunden. Dabei ist es unabdingbar den Status der einzelnen Nebenstellen
bereitzustellen, um die Personen am Arbeitsplatz erreichen zu können.
Bezirksklinikum Wöllershof, 92721 Störnstein
Die medbo betreibt eine zentralisiert vernetzte Telekommunikationsplattform mit homogenisierten und
übergreifenden Rufnummernplan.
Die Grundlage bildet ein OpenScape 4000 System der Fa. unify am Standort Regensburg. Alle weiteren
Standorte werden an diese angebunden. Dabei ist es unabdingbar den Status der einzelnen Nebenstellen
bereitzustellen, um die Personen am Arbeitsplatz erreichen zu können.
Es handelt sich um eine redundant ausgelegte Plattform basierend auf dem Ethernet Protokoll „Voice over IP“.
Deren Anbindung zum öffentlichen Telefonnetzwerk mittels SIP-Tunk zum Telefondienstanbieter erfolgt. Die
Außen Standorte werden durch abgesetzte Enterprise Gateways angebunden. Durch die Ethernet- und
Standortvernetzung sind diese zu einer zentralen Einheit verflochten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Abfrage im Wettbewerbsregister
siehe Anlage "L 124 Eigenerklärung zur Eignung"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um eine redundant ausgelegte Plattform basierend auf dem Ethernet Protokoll „Voice over IP“.
Deren Anbindung zum öffentlichen Telefonnetzwerk mittels SIP-Tunk zum Telefondienstanbieter erfolgt. Die
Außen Standorte werden durch abgesetzte Enterprise Gateways angebunden. Durch die Ethernet- und
Standortvernetzung sind diese zu einer zentralen Einheit verflochten.
Auf Grund der Bestandsverkabelung sind noch viele der Nebenstellen, analog mittels 2-draht Technik an die
Telekommunikations- Plattform angebunden.
Die Alarmierungs- und Personensicherungstechnik beruht auf DECT-Technologie und wird durch den
dezentralen „DAKSpro“ verwirklicht. An diesen sind die zertifizierten Schnittstellen der Telekommunikation
und der SUB-Systeme wie z.B. des Lichtruf Systems angelegt. Solche Verbindungen werden in der Regel mittels
ESPA 4.4.4 bzw. ESPA-X realisiert.
Fax Endgeräte werden ausschließlich als EDV-System angeschafft und an das Zentrale System dem „OpenScape
Xpression“ System am Standort Regensburg integriert, verwaltet und überwacht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland