Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierung im Rahmen der Ertüchtigung der Dächer der Polzeihallen Referenznummer der Bekanntmachung: RuV-11000-2023-108
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsches-museum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierung im Rahmen der Ertüchtigung der Dächer der Polzeihallen
Die geplante Ertüchtigungsmaßnahme betrifft zwei denkmalgeschützte Flugzeughangars aus den
Dreißigerjahren am Südrand des Flugplatzes Oberschleißheim. Diese wurden 2019 seitens des Deutschen
Museums von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erworben.
Der Flugplatz Oberschleißheim ist ein seit über 100 Jahren genutzter Flugplatz, der zwischenzeitlich über
viele Jahrzehnte militärisch genutzt wurde. Das Gelände ist derzeit in Nutzung durch mehrere Parteien:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA München, BImA Augsburg), Fliegerstaffel der Bundespolizei
und der Landespolizei, Bundesforst, Deutsches Museum.
Als Vorabmaßnahme soll die Dachhaut inkl. Blitzschutz der Halle 1802 ertüchtigt und die Beschichtung der
Stahlträger im Halleninneren möglichst substanzschonend und nur partiell in Bereichen mit nicht tragfähigem
Untergrund und Korrosionsschäden überarbeitet werden.
Ausschreibungsgegenstand: Abbruch- und Schadstoffsanierung Anbauten
Jägerstraße 5, 85764 Oberschleißheim
- Bauvorbereitung
- Beräumung, Demontage und Entsorgung
- Demontagearbeiten Elektro und Entsorgung
- Demontagearbeiten HLS und Entsorgung
Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist verpflichtend, Angebote ohne durchgeführte
Ortsbesichtigung werden von der Wertung ausgeschlossen.
Ortsbesichtigungen sind möglich bis zum 31.03.2023.
Ortsbesichtigungen sind nach vorheriger Vereinbarung unter
[gelöscht] oder telefonisch unter
der 089/2179-671 möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß Formblatt L 124
Gemäß Formblatt L 124
Abschnitt IV: Verfahren
Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik
(AdöR), Museumsinsel 1, 80538 München.
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis gemäß § 11 a (3) VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind
die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-
Plattform. Diese werden über die mit„Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf
www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen
der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client)
fürelektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von
Teilnahmeanträgen, Angeboten undInteressensbestätigungen verwendeten
elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die
Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete
Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-
Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der
e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.
evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1
GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalbeiner Frist von 10
Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße
gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWBspätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabebei
der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens
bis zum Ablauf der Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der
Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
innerhalb von 15 Tagen nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers ein
Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.Gem. § 134
GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in
Textform informiert. EinVertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information geschlossen werden. Wird die Informationauf elektronischen Weg
oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginntam Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]