U9 Entlastungsspange, Planungsabschnitt Süd - Objekt-, Tragwerks- und Umweltplanung Referenznummer der Bekanntmachung: J60b055623
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
U9 Entlastungsspange, Planungsabschnitt Süd - Objekt-, Tragwerks- und Umweltplanung
1) Ingenieurbauwerke f. Verkehrsanlagen in offener Bauweise: Objekt- u. Tragwerksplanung (in Anlehnung an §§ 43, 51 HOAI 2021)
2) Ingenieurbauwerke f. Verkehrsanlagen der Streckentunnel in geschlossener Bauweise: Objekt- u. Tragwerksplanung (in Anlehnung an §§ 43, 51 HOAI 2021)
3) Ingenieurbauwerke f. Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung: Objekt- u. Tragwerksplanung (in Anlehnung an §§ 43, 51 HOAI 2021)
4) Anlagen des Straßenverkehrs: Objektplanung (in Anlehnung an § 47 HOAI 2021)
5) Anlagen des Schienenverkehrs der U-Bahn: Objektplanung (in Anlehnung an § 47 HOAI 2021)
6) Umweltplanung: Landschaftspflegerische Begleitpläne (in Anlehnung an § 26 HOAI 2021 i. V. m. Anlagen 7, 9 HOAI 2021), Umweltverträglichkeitsstudien (in Anlehnung an § 3 Abs. 1 HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 1 HOAI 2021)
Bzgl. Ziff. 1)-6) jeweils LPh 1-4 in Anlehnung an HOAI 2021
München
1) Leistungsbereiche A.1, A.2 und B.1, B.2: Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen in offener Bauweise, bestehend im Wesentlichen aus dem Bf. Impler-/Poccistraße (IPPC), 2 übereinanderliegenden Bahnsteigebenen u. ein darüber liegendes Sperrengeschoss u. Bf. Esperantoplatz (EO) mit Bahnsteigebene u. ein darüber liegendes Sperrengeschoss, jeweils einschließl. Betriebs- und Technikräume, nach Bedarf Ausgänge, Aufzüge, Nottreppenhäuser, Feuerwehraufzüge, Notausgänge, Entrauchungsöffnungen, Frisch- und Fortluftschächte, Zu- und Abluftschächte f. Betriebsräume, Überdruckentlastungsschächte für Trafo und Mittelspannungsanlagen sowie Dükeranlagen. Westlich des Bf. EO schließt eine Abstellanlage an.
2) Leistungsbereiche A.3 und B.3: Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen in geschlossener Bauweise (maschineller und konventioneller Tunnelvortrieb), zwischen Bf. IPPC u. Anschlüsse an U6-Bestand sowie an U3-Bestand südl. von IPPC; zwischen Bf. IPPC und Bf. EO sowie Anschluss an U3/U6-Bestand nördl. von IPPC; zwischen dem Bf. EO und Bf. Hauptbahnhof (HB). Für die Anschlüsse an den Bestand, Notausgänge u. Gleisverbindungen sind Schachtbauwerke erforderlich.
3) Leistungsbereiche C und D: Ingenieurbauwerke für Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, bestehend im Wesentlichen aus: Abbrechen v. Abwasserkanälen; Herstellen temporärer Umleiterprovisorien, Betreiben während d. Baumaßnahme, Rückbau nach Umverlegung der neuen Kanäle im Freispiegelgefälle; Umschließen betroffener Hausanschlussleitungen auf die künftigen Kanaltrassen; Verdämmen nicht mehr benötigter Abschnitte der Hausanschlussleitungen; Gewährleisten der Standsicherheit u. Funktion der Abwasserkanäle, Bauwerke etc. auch während d. gesamten Baumaßnahme; bei Kanälen im Grundwasser: Anlagen zur Grundwasserhaltung und -überleitung; weitestgehende Aufrechterhaltung d. Verkehr während d. Baumaßnahme u. Sicherstellung d. Anbindung von Bebauung.
4) Leistungsbereich E: Anlagen des Straßenverkehrs inkl. Oberflächenentwässerung u. der erforderlichen Entwässerungssammelleitungen sind für den gesamten Planungsabschnitt zu planen. Diese umfassen die Bauprovisorien in verschiedenen Bauphasen und die endgültige Wiederherstellung aller Straßen in den Bestandszustand.
5) Leistungsbereich F: Anlagen des Schienenverkehrs: Trassierungsuntersuchung zur Erarbeitung einer insgesamt technisch, betrieblich und wirtschaftlich optimalen Lösung für den U9 Südabschnitt; Festlegung der Oberbauart.
6) Leistungsbereiche G und H: Landschaftspflegerische Begleitpläne (in Anlehnung an § 26 HOAI 2021 i. V. m. den Grundleistungen der Anlage 7 HOAI 2021 sowie bestimmte besondere Leistungen der Anlage 9 HOAI 2021); Umweltverträglichkeitsstudien (in Anlehnung an § 3 Abs. 1 HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 1 HOAI 2021)
Geplante Mindestzahl und zugleich geplante Höchstzahl sind 3 Bewerber. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Auswahlkriterien am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Matrix Auswahlkriterien verwenden, bei der ein Bewerber maximal 4.400 Punkte erreichen kann. Diese Punkte entfallen auf die Unterlagen (Referenzen) gemäß Ziffer III.1.3, wobei hiervon 500 Punkte auf die Unterlagen nach Ziff. III.1.3 R.1 – Leistungsbereich A.1, A.2, 500 Punkte auf die Unterlagen nach Ziff. III.1.3 R.2 – Leistungsbereich A.1, A.2, 500 Punkte auf die Unterlagen nach Ziff. III.1.3 R.3 – Leistungsbereich A.3, 500 Punkte auf die Unterlagen nach Ziff. III.1.3 R.4 – Leistungsbereich A.3, 300 Punkte auf die Unterlagen nach Ziff. III.1.3 R.5 – Leistungsbereich B.1, B.2, 500 Punkte auf die Unterlagen nach Ziff. III.1.3 R.6 – Leistungsbereich B.3, 500 Punkte auf die Unterlagen nach Ziff. III.1.3 R.7 – Leistungsbereich B.3, 200 Punkte auf die Unterlagen nach Ziff. III.1.3 R.8 – Leistungsbereich C, 100 Punkte auf die Unterlagen nach Ziff. III.1.3 R.9 – Leistungsbereich D, 300 Punkte auf die Unterlagen nach Ziff. III.1.3 R.10 – Leistungsbereich E, 300 Punkte auf die Unterlagen nach Ziff. III.1.3 R.11 – Leistungsbereich F, 100 Punkte auf die Unterlagen nach Ziff. III.1.3 R.12 – Leistungsbereich G und 100 Punkte auf die Unterlagen nach Ziff. III.1.3 R.13 – Leistungsbereich H, entfallen.
Die Referenzangaben werden bewertet auf der Grundlage der unter Ziffer III.1.3, Referenzen Nr. 1–13 genannten Auswahlkriterien, die anhand des jeweils benannten Referenzobjekts nachzuweisen sind; Einzelheiten sind dem Bewerbungsbogen sowie der Matrix Auswahlkriterien zu entnehmen, auf die verwiesen wird: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=242272
Pro Referenzkategorie (R.1-R.13) fließt eine Referenz in die Wertung ein.
Erfüllen mehrere Bewerber am Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der beigefügten Matrix Auswahlkriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Stufenweise Beauftragung
Die Leistungsphasen 1 und 2 sämtlicher Leistungen bilden die Grundauftragsleistungen, die mit Zuschlagserteilung verbindlich beauftragt werden. Die Beauftragung der Optionsauftragsleistungen (Leistungsphasen 3 und 4) erfolgt jedoch unter der aufschiebenden Bedingung eines gesonderten Abrufs durch den Auftraggeber nach folgenden Maßgaben: Der Abruf von Optionsauftragsleistungen kann nur durch Anordnung des Auftraggebers erfolgen. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, die Optionsauftragsleistungen ganz oder teilweise im Wege aufeinanderfolgender Anordnungen von Teilleistungen sukzessive anzuordnen. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Die Anordnung von Optionsauftragsleistungen steht im freien Ermessen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf Anordnung von Optionsauftragsleistungen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Optionsauftragsleistungen zu erbringen, wenn und soweit der Auftraggeber sie anordnet.
Zu Ziff. II.2.7: Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers anzusehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung,
aa) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
bb) dass für den Bewerber kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
cc) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AentG, § 21 MiLoG, § 98c AufenthG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
dd) dass der Bewerber zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz bereit ist. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied derselben, im Fall einer Eignungsleihe von jedem Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung beruft, abzugeben.
b) Der Bewerber hat - soweit aus Platzgründen möglich im Bewerbungsbogen an der dafür vorgesehenen Stelle, andernfalls auf einer Anlage zum Bewerbungsbogen - seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens insoweit offenzulegen und hieraus nachzuweisen, dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtungen mit anderen Architektur-/ Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder zukünftigen Interessenkonflikts i. S. v. § 7 SektVO auszulösen.
c) Berufliche Qualifikation des Bewerbers als Architekt oder Ingenieur (FH/Univ.) der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder gleichwertig (Büro) muss vorliegen. Sofern es sich beim Bewerber um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen (entsprechend § 75 Abs. 3 VgV). Ist der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft, ist der Nachweis der entsprechenden beruflichen Qualifikationen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Im Fall der Eignungsleihe muss jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung beruft, eine entsprechende berufliche Qualifikation nachweisen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorliegenden Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 Nr. 3. verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen. Soweit als Nachweis Eigenerklärungen ausreichen, sind darüber hinaus keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinne zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
1.) Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto).
2.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens 5,0 Mio. Euro für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben und zusätzlich zu erklären, dass im Auftragsfall die schriftliche Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beigefügt wird, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer ARGE, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o.g. Bedingungen eintritt.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 Nr. 3. verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 verwiesen.
Vorlage jeweils einer Referenz als Referenz Nr. 1–13 (R.1-R.13), bezogen auf den/die jeweils genannten Leistungsbereich/e, und zwar:
- R.1, R.2: Objektplanung Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen in offener Bauweise - Leistungsbereiche A.1, A.2: Objektplanung Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen in offener Bauweise – Bahnhöfe IP/PC und EO
- R.3: Objektplanung Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen in geschlossener Bauweise (maschineller Tunnelvortrieb (TBM)) - Leistungsbereich A.3: Objektplanung Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen in geschlossener Bauweise
- R.4: Objektplanung Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen in geschlossener Bauweise (konventioneller Tunnelvortrieb (NÖT)) - Leistungsbereich A.3: Objektplanung Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen in geschlossener Bauweise
- R.5: Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen in offener Bauweise – Leistungsbereiche B.1, B.2: Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen in offener Bauweise – Bahnhöfe IP/PC und EO
- R.6: Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen der Streckentunnel in geschlossener Bauweise (maschineller Tunnelvortrieb (TBM)) – Leistungsbereich B.3: Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen der Streckentunnel in geschlossener Bauweise
- R.7: Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen der Streckentunnel in geschlossener Bauweise (konventioneller Tunnelvortrieb (NÖT)) – Leistungsbereich B.3: Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen der Streckentunnel in geschlossener Bauweise
- R.8: Objektplanung Ingenieurbauwerke für Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung – Leistungsbereich C: Objektplanung Ingenieurbauwerke für Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung
- R.9: Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke für Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung – Leistungsbereich D: Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke für Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung
- R.10: Objektplanung Anlagen des Straßenverkehrs – Leistungsbereich E: Objektplanung Anlagen des Straßenverkehrs
- R.11: Objektplanung Anlagen des Schienenverkehrs der U-Bahn – Leistungsbereich F: Objektplanung Anlagen des Schienenverkehrs der U-Bahn
- R.12: Landschaftspflegerischer Begleitplan – Leistungsbereich G: Landschaftspflegerischer Begleitplan
- R.13: Umweltverträglichkeitsstudie – Leistungsbereich H: Umweltverträglichkeitsstudie
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=242272
Für jede Referenz werden in der "Kurzbeschreibung Objekt" der jeweiligen Referenzformblätter des Bewerbungsbogens (FBl. 4 R.1-R.13) Angaben erwartet zu Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts mit Angaben der Netto-Baukosten, Beschreibung der Art und des Umfangs der erbrachten Leistungen für das Referenzobjekt und Zeitraum der Leistungserbringung.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegeben Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 Nr. 3. verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4, für eine gegebenenfalls erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabeaufgefordert werden, auf Ziffer II.2.9 verwiesen.
Es muss als Referenz Nr. 1–13, bezogen auf den/die jeweils genannten Leistungsbereich/e, jeweils mindestens eine Referenz vorliegen, welche alle Mindestvorgaben – hinsichtlich Referenzobjekt und Leistungserbringung – erfüllt (im Folgenden auch: Mindeststandard). Alle Mindestvorgaben ergeben sich aus der Matrix Auswahlkriterien: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=242272
Die Mindestvorgabe/n an das jeweilige Referenzobjekt ergibt/ergeben sich aus der Matrix Auswahlkriterien. Die jeweiligen Mindestvorgaben an die Leistungserbringung (bestimmte Grundleistungen im Sinne der HOAI) ergeben sich ebenfalls aus der Matrix Auswahlkriterien: Der jeweilige Referenznehmer muss dabei die jeweils genannten Grundleistungen für das Referenzobjekt vollständig im Unternehmen des Referenznehmers und ausschließlich durch Personal (Angestellte und Freie Mitarbeiter) des Referenznehmers erbracht und im Referenzzeitraum (2010 bis Ende der Bewerbungsfrist) begonnen und abgeschlossen haben.
Erfüllt der Bewerber diesen Mindeststandard nicht, wird er mangels Eignung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Im Falle einer Eignungsleihe muss der Referenznehmer die Leistungen des Leistungsbereichs, für den die Referenz vorgelegt wird, selbst ausführen.
Der Auftraggeber behält sich unter Einhaltung der Grundsätze d. Transparenz und Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonst. Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen; § 51 Abs. 2 SektVO.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gem. Ziff. II.2.9.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft genannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und weiteren gegebenenfalls Vorzulegenden nachweisen; die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) eingestellt. Die Anträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags ist die (natürliche) Person, die die Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt, mit Vor- und Nachname zu benennen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Für Weiteres wird auf Ziffer 6.1 des Informationsmemorandums verwiesen.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
2.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen beziehungsweise Fragen_Antworten zu verwenden.
3.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist zu verwenden.
4.
Die in Ziffer II.2.7 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen oder drei wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
5.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Vorbehalten ist auch die Abwicklung des Verfahrens in aufeinanderfolgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote.
6.
Weitere Angaben zu Inhalt und Ablauf des Teilnahmewettbewerbs sind dem Informationsmemorandum zu entnehmen.
7.
a) Bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.2 der Bekanntmachung genannten Unterlagen für jedes Mitglied vorzulegen.
b) Beabsichtigt ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Nachunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegenden Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, das ist die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Bestätigung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
8.
Nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge an Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung aufweisen. Über das Nichtvorliegen eines solchen Bezugs zu Russland müssen alle Bieter in der Angebotsphase eine Eigenerklärung abgeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland