Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für den Neubau der Grete-Schickedanz- Grund- und Mittelschule Hersbruck mit Förderzentrum, Projektstufen 1 bis 5, Handlungsbereiche A bis E nach AHO Referenznummer der Bekanntmachung: 080084-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hersbruck
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hersbruck.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für den Neubau der Grete-Schickedanz- Grund- und Mittelschule Hersbruck mit Förderzentrum, Projektstufen 1 bis 5, Handlungsbereiche A bis E nach AHO
Der Schulverband Hersbruck beabsichtigt den Neubau der Grete-Schickedanz-Grund- und Mittelschule Hersbruck mit Förderzentrum. Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen die Leistungen der Projektsteuerung, Projektstufen 1 bis 5, Handlungsbereiche A bis E nach AHO, vergeben werden.
Hersbruck
Der Schulverband Hersbruck beabsichtigt den Neubau der Grete-Schickedanz-Grund- und Mittelschule Hersbruck mit Förderzentrum. Die beteiligten Sachaufwandsträger sind für die Grundschule die Stadt Hersbruck, für die Mittelschule der Schulverband Hersbruck und die Förderschule der Landkreis Nürnberger Land. Die Antragstellung der jeweiligen Förderanträge durch die Sachaufwandsträger erfolgt getrennt. Dies muss bei der Rechnungsstellung für die jeweiligen Maßnahmen (Grund-, Förder-, und Mittelschule sowie gemeinsam genutzte Flächen) berücksichtigt werden. Im Rahmen des Projekts soll der Schulverband Hersbruck als Grundstückseigentümer als Bauherr und Auftraggeber auftreten und das geplante Schulzentrum errichten. Das Grundstück des jetzigen Förderzentrums befindet sich noch im Eigentum des Landkreises und soll nach den derzeitigen Planungen nicht bebaut werden. Über die zukünftige Ausgestaltung des Nutzungsrechts über das Grundstück der bestehenden Förderschule, wird noch zwischen Schulverband und Landkreis verhandelt. Nach den derzeitigen Planungen sollen die Neubauten für Grundschule (Stadt Hersbruck) und für das Förderzentrum (Landkreis Nürnberger Land) als erstes auf dem Grundstück des Schulverbands umgesetzt werden. Im Gebäude der Grundschule sollen Räume untergebracht werden, die von allen beteiligten Schulen genutzt werden (z.B. Technik). Nachdem beide Neubauten bezogen worden sind, zieht die Mittelschule in eine Interimslösung um. Die Interimslösung wird rechtzeitig vor Abschluss des Gebäudeneubaus der Grund- und Förderschule fertiggestellt. Die bestehenden Gebäude des Schulverbands und des Landkreises werden danach abgebrochen und die Mittelschule neu errichtet.
Das Konzept sieht vor, dass der Schulverband Hersbruck nach Errichtung des Schulzentrums der Stadt Hersbruck und dem Landkreis Nürnberger Land die jeweiligen Schulgebäude mit den gemeinsam genutzten Räumlichkeiten, Verkehrsflächen, technischen Einrichtungen usw. ganzjährig zur Verfügung stellt. Die konkrete Ausgestaltung wird in den nächsten Monaten in einer Kooperationsvereinbarung zwischen den Sachaufwandsträgern geregelt.
Die Kostenschätzung sieht für die Kostengruppen 200 bis 700 derzeit Baukosten (ohne Kosten für Geschäftsbesorgung) in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto (indiziert auf Berichtszeitraum Dezember 2021) vor.
Aufgrund der Zeichenanzahlbegrenzung in diesem Formular steht insoweit nicht der Volltext zur Verfügung. Dieser ist unter dem angegebenen Link mit dem Dokument „Verfahrensbedingungen“ unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Honorarangebots sowie eines schriftlichen Konzepts zu den bekanntgemachten Zuschlagskriterien einschl. Angaben zur Berufserfahrung der Projektleitung aufgefordert werden, erfolgt ausgehend von der insgesamt höchsten Punktzahl in absteigender Reihenfolge nach den folgenden Kriterien, wobei sich die Wertung und Gewichtung im Einzelnen auch aus den „Verfahrensbedingungen“ ergibt:
1. Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren (2020, 2021 und 2022) (Wertung 10fach);
2. Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2020, 2021 und 2022) im Tätigkeitsbereich des Auftrages beschäftigten Mitarbeiter inkl.
Führungskräfte (Wertung 15fach);
3. Angabe zu den für die Projektleitung vorgesehenen Personen (Projektleiter und stellvertretender Projektleiter) einschließlich Nachweis gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über deren Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Jahren (Projektleiter (Wertung 15fach) und stellvertretender Projektleiter (Wertung 10fach));
4. Angabe von jeweils 5 Referenzen des vorgesehenen Projektleiters (Wertung 15fach), des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters (Wertung 10fach) und des Büros/der Bewerbergemeinschaft (Wertung 25fach) über in den letzten 5 Jahren (2015 bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist) erbrachte Leistungen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind.
Es können auch solche Referenzprojekte angegeben werden, bei deren Bearbeitung sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter gemeinsam tätig waren. Als Referenzen des Büros/der Bietergemeinschaft können auch die Maßnahmen angegeben
werden, bei deren Bearbeitung sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter gemeinsam tätig waren. Als Referenzen des Büros / der Bietergemeinschaft können auch die Maßnahmen angegeben werden, die als persönliche Referenzen des Projektleiters und/oder stellvertretenden Projektleiters benannt wurden, sofern diese im Büro des Bewerbers erbracht wurden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bewerber nicht zwingend fünf Referenzen angeben muss. In diesem Fall werden nur die angegebenen Referenzen gewertet. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als fünf Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die fünf Referenzen gewertet, die den Wertungskriterien für die Wertung der Referenzen am besten entsprechen.
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
- Projektsteuerung, Projektstufen 1-5 sowie Handlungsbereiche A-E, jeweils mindestens in Anlehnung an AHO;
- Projektkosten (KGR 100 – 700) von mind. EUR 45 Mio. netto;
- im Bereich Schule, Förderschule oder vergleichbar;
- für einen öffentlichen Auftraggeber;
- unter Verwendung öffentlicher Zuwendungen;
- während des laufenden (Schul-)Betriebs.
Mit Zuschlag beauftragt der Auftraggeber zunächst nur die AHO-Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) und 2 (Planung). Der Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Leistungen der Projektstufe 3 (Ausführungsvorbereitung) ganz oder teilweise zu beauftragen.
Ferner behält sich der Auftraggeber vor, die weiteren Leistungen der Projektstufen 4 (Ausführung) und 5 (Projektabschluss) ganz oder teilweise stufenweise wie folgt zu beauftragen:
a) AHO Projektstufe 4 (Ausführung)
(1) für das Grundschulgebäude
(2) für das Förderschulgebäude
(3) für für das Mittelschulgebäude
b) AHO Projektstufe 5 (Projektabschluss)
(1) für das Grundschulgebäude
(2) für das Förderschulgebäude
(3) für das Mittelschulgebäude
Die in den AHO Projektstufen 4 und 5 Buchstaben (1) bis (3) aufgeführte Reihenfolge der zu errichtenden Schulgebäude ist nicht zwingend in dieser Abfolge zu beauftragen, sondern liegt in der freien Entscheidung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsstufen. Die Beauftragung weiterer Leistungsstufen erfolgt durch schriftlichen Leistungsabruf des Auftraggebers.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Falls Ausschlussgründe vorliegen, hat der Bieter den Ausschlussgrund zu benennen und eine Eigenerklärung beizufügen, in welcher erläutert wird, welche Maßnahmen unternommen wurden, um eine „Selbstreinigung“ herbeizuführen (vgl. § 125 GWB).
1. Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren (2020' 2021 und 2022) gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV;
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens:
- Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
- Sach- und Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Der vorgenannte Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen. Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen.
1. Eigenerklärung zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2020, 2021 und 2022) im Tätigkeitsbereich des Auftrages beschäftigten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte;
2. Eigenerklärung über eine Eignungsleihe:
- im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten des anderen Unternehmens im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen werden;
- der Nachweis kann beispielweise mit einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden;
- bei der Eignungsleihe der beruflichen Kapazität eines anderen Unternehmens hat der Bewerber das andere Unternehmen zugleich als Unterauftragnehmer anzugeben und einzusetzen;
3. Eigenerklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen;
4. Angabe zu den für die technische Leitung vorgesehenen Personen (Projektleiter und stellvertretender Projektleiter) einschließlich Nachweis über deren Berufserfahrung als Projektsteuerer in Jahren durch Vorlage der Lebensläufe ;
5. Angabe von jeweils 5 Referenzen des vorgesehenen Projektleiters, des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters und des Büros / der Bewerbergemeinschaft über in den letzten 5 Jahren (2015 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist) erbrachte Leistungen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind. Es können auch solche Referenzprojekte angegeben werden, bei deren Bearbeitung sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter gemeinsam tätig waren. Als Referenzen des Büros/der Bietergemeinschaft können auch die Maßnahmen angegeben werden, bei deren Bearbeitung sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter gemeinsam tätig waren. Als Referenzen des Büros/der Bietergemeinschaft können auch die Maßnahmen angegeben werden, die als persönliche Referenzen des Projektleiters und / oder stellvertretenden Projektleiters benannt wurden, sofern diese im Büro des Bewerbers erbracht wurden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bewerber nicht zwingend fünf Referenzen angeben muss. In diesem Fall werden nur die angegebenen Referenzen gewertet. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als fünf Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die fünf Referenzen gewertet, die den Wertungskriterien für die Wertung der Referenzen am besten entsprechen.
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
- Projektsteuerung, Projektstufen 1-5 sowie Handlungsbereiche A-E, jeweils mindestens in Anlehnung an AHO;
- Projektkosten (KGR 100 - 700) von mind. EUR 45 Mio. netto;
- im Bereich Schule, Förderschule oder vergleichbar;
- für einen öffentlichen Auftraggeber;
- unter Verwendung von öffentlichen Zuwendungen;
- während des laufenden (Schul-)Betriebs.
Eine Referenz wird nur dann gewertet, wenn
1. der Baubeginn in den Zeitraum vom 01/2015 bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist fällt, und
2. die Baumaßnahme vor Ende der Teilnahmeantragsfrist abgeschlossen wurde, wobei die Baumaßnahme dann als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme erfolgt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es sich um ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) sowie dem
Zuschlagsverfahren mit anschließenden Bietergesprächen (2. Stufe). Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens gilt Folgendes: Für den Teilnahmeantrag soll das dafür vorgesehene Bewerbungsformular verwendet werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich unter dem o. g. Internet-Link in elektronischer Form möglich. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe des Teilnahmeantrags per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Die gemäß Bekanntmachung und Bewerbungsformular geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind formlos und in Ergänzung zum Bewerbungsformular beizufügen, auf der Plattform hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Für die Teilnahme wird keineVergütung gewährt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Plattform und den oben genannten Link zu richten.
Eingegangene, wesentliche Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrags zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten der Bewerber.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens gilt Folgendes: Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung sind ebenfalls unter o. g. Link die für die
Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen sowie die insbesondere auch für diese Stufe maßgeblichen Verfahrensbedingungen unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Es ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Angebotes durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Die Abgabe des Angebots per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Für die Angebotsabgabe sowie die Teilnahme an dem Bietergespräch wird keine Vergütung gewährt. Es wird darauf hingewiesen, dass über Regelungen des Vertrages samt Anlagen im Bietergespräch nur dann verhandelt werden kann, wenn der Bieter konkrete Fragen oder Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen im Vorfeld unter o. g. Link spätestens bis zum Termin für die Angebotsabgabe einreicht. Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2.Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Stufe (Teilnahmewettbewerb).
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen und müssen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formblatts abgeben,
1. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
2. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreterbezeichnet ist,
3. dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
4. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die entsprechenden Anlagen sind dem Formblatt "Deckblatt für die Bewerbung als Bewerbergemeinschaft" entsprechend beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.