Krankenhaus Freyung – Bauabschnitt 6 – Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI – Leistungsphasen 1-6, 8 Referenznummer der Bekanntmachung: 420 FreyBA6_TWP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freyung
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94078
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Krankenhaus Freyung – Bauabschnitt 6 – Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI – Leistungsphasen 1-6, 8
Krankenhaus Freyung – Bauabschnitt 6 – Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI – Leistungsphasen 1-6, 8
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Kliniken Am Goldenen Steig gGmbH beabsichtigen im Rahmen einer Strukturoptimierung an den Standorten Freyung und Grafenau die Umsetzung folgender Maßnahmen:
- Verlegung der Belegabteilung Urologie vom Standort Grafenau nach Freyung (23 Betten)
- Verlegung von 70 Betten der Fachrichtung Innere Medizin vom Standort Grafenau nach Freyung
- Verlegung der Abteilung für Psychosomatik vom Standort Freyung nach Grafenau (60 Betten)
- Verlegung von acht Palliativbetten Innere Medizin vom Standort Freyung nach Grafenau
Im Endzustand soll am Standort Freyung ein Klinikbetrieb mit 250 Betten in den Fachrichtungen Chirurgie, Gynäkologie, Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere Medizin sowie Urologie entstehen.
Im Gegensatz sollen am Standort Grafenau 80 Planbetten in den Fachrichtungen Innere Medizin, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie entstehen. Auf die Fachrichtung Psychosomatische Medizin und Psychotherapie entfallen 60 Betten.
Ferner ist das Hauptziel eine logische und praktikable Integration der Fachabteilungen. Zukunftsorientierte
Ablaufstrukturen sollen in Bezug auf die Auswahl der räumlichen Anordnungen stets berücksichtigt werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind nur die daraus resultierenden Maßnahmen am Standort Freyung.
Vom Bauherrn wurde ein Konzept erarbeitet, wie die bauliche Umsetzung der Strukturoptimierung am Standort Freyung erfolgen kann. Die Unterlagen sind in den Vergabeunterlagen enthalten. Dieses Konzept zur baulichen Umsetzung wird derzeit weiterentwickelt, die finalen Ergebnisse hierzu werden mit der Einladung zum Verhandlungsverfahren bzw. der Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote den Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Dieser Auftrag kann verlängert werden. Die genaue Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden und ist abhängig von Terminplanung Planung und Bau sowie von Förderung/Finanzierung. Vorgesehen ist die stufen- und abschnittsweise (Stufen jeweils: LPH 1+2, LPH 3+4, LPH 5-7, LPH 8+9) Beauftragung der Leistungen. Ein Anspruch auf (Weiter-)Beauftragung besteht nicht.
Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven
Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird durch das Losverfahren gem. § 75 (6) VgV entschieden. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und
Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bewerber und Bieter.
Voraussichtlicher Vorstellungs-/Verhandlungstermin: KW 27/2023; Der tatsächliche Termin wird im Einladungsschreiben zum Verhandlungsverfahren voraussichtlich in KW 17/2023 bekannt gegeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter/Bietergemeinschaften, die mit ihren Erstangeboten auf den ersten Plätzen liegen, aufzufordern, weitere Folgeangebote abzugeben und weitere Verhandlungsrunden durchzuführen. Für die Abgabe etwaiger Folgeangebote gelten die gleichen Wertungskriterien, die gleichen Gewichtungen und die gleiche Wertungsformel, wie für die Abgabe der Erstangebote.
Aus Platzgründen sind die Zuschlagskriterien im Bekanntmachungstext nur komprimiert dargestellt, die vollständigen Zuschlagskriterien mit Unterpunkten sind den kostenfrei u. uneingeschränkt zugänglichen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Basisinformation des Bewerbers.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und Russlandbezug.
- Bei Bietergemeinschaften: Vorlage der Eigenerklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Bei der Abgabe der Eigenerklärungen ist das den Vergabeunterlagen beigelegte Formular zu verwenden.
Der Auftraggeber kann Unternehmen auffordern, die vorgelegten Bescheinigungen zu vervollständigen oder zu erläutern.
- Mitarbeiterstruktur: 3-Jahresdurchschnitt (Jahre 2021 bis 2023 (aktuell)) Mitarbeiter der für die ausgeschriebene Planungsleistung relevanten Abteilungen ohne freiberufliche Mitarbeiter: ≥6 = 2 Pkt.; <6 und ≥4 = 1 Pkt.; <4 = 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
- Gesamtumsatz: 3-Jahresdurchschnitt (Jahre 2020 bis 2022) des Umsatzes für die ausgeschriebene Planungsleistung (in Euro netto): ≥[Betrag gelöscht] EUR = 1 Pkt.; <[Betrag gelöscht] EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 1).
Mindestkriterien: Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung für Pesonenschäden mind. 2,0 Mio. € je Versicherungsfall, für sonstige Schäden mind. 2,0 Mio € je Versicherungsfall. Weiter ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Erfüllt die bestehende Haftpflichtversicherung die geforderten Summen nicht, kann auch eine Erklärung der Versicherungsgesellschaft abgegeben werden, dass die bestehende Versicherung im Auftragsfall an die Höhe der geforderten Summen angepasst wird. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied eine ausreichende Versicherungsdeckung nachweisen oder eine Bestätigung durch die Versicherung einreichen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden.
- Berufsjahre Projektleitung Planung: ≥10 Jahre = 2 Pkt.; <10 und ≥5 Jahre = 1 Pkt.; <5 Jahre = 0 Pkt. (Gewichtung x 2)
- Berufsjahre stellv. Projektleitung Planung: ≥5 Jahre = 1 Pkt.; <5 Jahre = 0 Pkt. (Gewichtung x 2)
Büroreferenzen: Es sollen max. 3 Referenzen eingereicht werden. Gewertet werden die beiden Referenzen, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der nachfolgenden Kriterien erreichen.
Wertungsparameter 1:
- Referenzprojekt vergleichbarer Umfang (Fläche/Kubatur): Bearbeitete BGF ≥4.000 m² = 2 Pkt.; <4.000 m² und ≥3.500 m² = 1 Pkt.; <3.500 m² = 0 Pkt. (Gewichtung x 3).
- Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektrahmen: Kostenberechnung KGR 300+400 netto ≥19,0 Mio. EUR = 2 Pkt.; <19,0 Mio. EUR und ≥15,5 Mio. EUR = 1 Pkt.; <15,5 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 3).
Wertungsparameter 2:
- Referenzprojekt vergleichbarer Umfang (Fläche/Kubatur): Bearbeitete BGF ≥3.500 m² = 2 Pkt.; <3.500 m² und ≥2.700 m² = 1 Pkt.; <2.700 m² = 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
- Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektrahmen: Kostenberechnung KGR 300+400 netto ≥16,5 Mio. EUR = 2 Pkt.; <16,5 Mio. EUR und ≥13,0 Mio. EUR= 1 Pkt.; <13,0 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
Zusatzpunkte:
- Bei einer der oben genannten bewerteten Referenzen war die besondere Leistung LPH 8 Ingenieurtechnische Kontrollen mit beauftragt. = 1 Pkt. (Gewichtung x 2).
- Leistungsinhalt: Sonderbau nach Landesbauordnung
- Referenzzeitraum: Abschluss der Leistungsphase 6 (nach HOAI) zwischen 2017 bis zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags
- Die Leistungsphasen 2-6 (Tragwerksplanung) sind voll beauftragt nachzuweisen.
- Durchgehende Referenzen zu mind. der Leistungsphasen 2-6 sind nachzuweisen.
- Beauftragung mindestens Honorarzone III
- Bei Arbeitsgemeinschaften muss ein ARGE-Partner oder die ARGE in dieser Konstellation eine durchgehende Referenz nachweisen. Werden von einem ARGE-Partner Referenzen eingereicht aus einer ARGE mit einem anderen Partner als in der Bewerbung vorgesehen, müssen diese die auftragsgegenständlichen Leistungsphasen abdecken und der ARGE-Partner aus dieser Bewerbung ebenfalls eine Referenz vorweisen, durch die das Leistungsbild LPH 2-8 vervollständigt wird.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung. Art. 1 Ingenieurgesetz, Fassung vom 28.4.1994 (GVBl. S. 297), Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in (oder adäquat) berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlichnicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines
Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung
ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Ratesüber die Anerkennung von Berufsqualifikation gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben
des Art 2 BauKaG erfüllt sind. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags liegt beim Bewerber. Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, per Nachricht an die Vergabestelle, direkt oder anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Ausschluss führen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischerAngebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bieter bzw. Bewerber. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB und Russlandbezug nicht vorliegen,
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien
entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in
Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV). Es wird vorausgesetzt, dass die im Teilnahmeantrag genannten und vorgesehenen Projektleiter
sowie Stellvertreter am Vorstellungs-/Verhandlungstermin teilnehmen und die jeweiligen Präsentationspunkte je nach Zuständigkeit eigenverantwortlich vorstellen. Dies kann sich in der Bewertung widerspiegeln. Nur
vollständig ausgefüllte Teilnahmeanträge mit vollständigen Nachweisen und Anlagen werden berücksichtigt. Bewerbungen mit fehlenden Angaben bei Pflichtfeldern (grün schattiert) werden nicht berücksichtigt oder es
erfolgt Punktabzug. Änderungen, Abweichungen und Nichteinhaltungen sind zu kommentieren. Gewertet werden 2 Referenzen aus dem Referenzformular, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste
Punktzahl gemäß der veröffentlichten Kriterien erreichen. Wurden Referenzen im Rahmen einer ARGE, oder als/mit Nachunternehmer erbracht, so ist dies und der auf den Bewerber entfallene Auftragsumfang anzugeben.
Referenzangaben sind gemäß § 46 VgV einzureichen, hierfür ist ein Formblatt „Liste Referenzen“ bereitgestellt. Zusätzliche Referenzpräsentationen, Bilder oder dgl. werden nicht berücksichtigt. Die eingereichten
personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Verfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben sind Voraussetzung für die Wertung der Bewerbung. Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung
auf der Vergabeplattform empfohlen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.