NEUE QUARTIERSMITTE KLETTHAM-NORD
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.erding.de
Abschnitt II: Gegenstand
NEUE QUARTIERSMITTE KLETTHAM-NORD
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Gestaltung einer neuen Quartiersmitte für Klettham-Nord.
Der Erdinger Stadtteil Klettham wurde hauptsächlich in den 1960er Jahren errichtet. Wie in vielen Stadtteilen, die in dieser Zeit entstanden sind, wird im
Klettham-Nord eine erlebbare Quartiersmitte mit Aufenthalts- und Nutzungsqualitäten, die zur Identifikation der Menschen mit ihrem Stadtteil beiträgt,
vermisst. Ziel des Wettbewerbs ist die Schaffung einer solchen Quartiersmitte im Umfeld der prägenden Erlöserkirche (Denkmal von nationaler
Bedeutung). Das Wettbewerbsgebiet ist ca. 8.100 qm groß.
Es soll ein multifunktionaler Quartiersplatz mit Begegnungsflächen, Grünräumen und belebenden Angeboten entstehen.
Zentrale Zielsetzungen sind:
- Beitrag zu Klimaschutz und Klimaanpassung
- Funktion als Quartiersmitte
- Neuordnung des Straßenraums
.
Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, wird der Wettbewerb nach den Regeln der RPW 2013 durchgeführt.
.
Umfang der Realisierung (siehe beiliegender Plan):
• öffentliche Flächen innerhalb des Wettbewerbsgebiets,
• private Flächen innerhalb des Wettbewerbsgebiets
(Auftraggeber wird voraussichtlich auch hier die Stadt Erding sein, vorbehaltlich verbindlicher Zustimmung der privaten Eigentümer für Teilbereiche),
• ggf. weitere öffentliche Flächen außerhalb des Wettbewerbsgebiets
(Fortführung Friedrichstraße nach Westen, Kreuzungsbereich Siglfinger Straße, ca. 1.700 qm, nicht Gegenstand dieses Planungswettbewerbs).
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden gemäß nachfolgend aufgeführter
Gesichtspunkte beurteilt. Die Reihenfolge stellt keine Wertung
dar. Die Beurteilung durch das Preisgericht erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben gemäß folgenden Kriterien:
• Klimaschutz/Klimaanpassung/Nachhaltigkeit
• Freiraumplanerische und gestalterische Qualität
• Funktionalität
• Denkmalverträglichkeit
• Wirtschaftlichkeit
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bockhorn
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85461
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80796
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst inden Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).