(General)Sanierung Kindergarten Opferbaum, Bergtheim Objektplanung Gebäude und Innenräume – Architektenleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergtheim
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97241
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vgem-bergtheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
(General)Sanierung Kindergarten Opferbaum, Bergtheim Objektplanung Gebäude und Innenräume – Architektenleistungen
Die Gemeinde Bergtheim plant die (General-)Sanierung eines Bestandsgebäudes in Opferbaum für einen Kindergarten und Räume für den örtlichen Musikverein.
Der Umbau einer ehemaligen Schule in einen Kindergarten mit 3 Gruppen (62 Betreuungsplätze) sowie Räume für den örtlichen Musikverein beinhaltet auch die energetische Sanierung der Fassade.
Durch eine Pelletheizung, eine zentrale Lüftungsanlage sowie den Austausch der Fenster soll das zweigeschossige Gebäude mit seiner gut erhaltenen Bausubstanz (Mauerwerk) in einen zeitgemäßen Kindergar-ten umgebaut werden.
Die Wärmeerzeugung der einzelnen Räume soll zukünftig über eine neu eingebaute Fußbodenheizung er-folgen.
Es ist geplant die einzelnen Geschosse durch einen Aufzug zu verbinden und damit die barrierefreie Erschließung zu gewährleisten.
Die Gestaltung der Freianlagen ist ebenfalls in den Gesamtkosten beinhaltet, gehört jedoch nicht zur vorliegenden Ausschreibung für die Objektplanung Gebäude und Innenräume.
Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme.
Die Gesamtkosten (KG 200 – 700) belaufen sich nach einer ersten Grobkostenermittlung auf 3,775 Mio. € brutto.
Kennzahlen:
- NF EG + OG (Kindergarten) = ca. 635 m²
- NF UG (Musikräume) = ca. 230 m²
Terminvorschau:
- Start umgehend nach Abschluss VgV
- Bau- / Förderantrag 2022
- Bauausführung ab Frühjahr 2023
- Gesamtfertigstellung 2024
Bergtheim
Hinweis:
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume
(Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff):
Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9
- stufenweise Beauftragung, vorerst nur Stufe 2 mit LPH 3 + 4, Stufe 3 mit LPH 5 – 7 und Stufe 4 mit LPH 8 + 9
- einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
- weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)
Besondere Leistungen:
- Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Zuarbeit Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) (Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst)
Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.
Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung vgl. LPH 1 + 2 (Vorplanung mit Kostenschätzung) als Grundlage für die weitere Bearbeitung erbracht.
Die vorliegenden Planungsleistungen sind zu bewerten und die Überprüfung / Einarbeitung sowie die verantwortliche Übernahme der Unterlagen ist gem. § 8 HOAI zu vereinbaren.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
Die kompletten Unterlagen werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
(General)Sanierung Kindergarten Opferbaum, Bergtheim Objektplanung Gebäude und Innenräume – Architektenleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.stahl-lehrmann.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland