Lieferauftrag Regionalbushaltestellen im Landkreis Lindau (Bodensee) und Stadtbushaltestellen in der Stadt Lindau (Bodensee) Referenznummer der Bekanntmachung: L80633-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lindau (Bodensee)
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-lindau.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lindau (Bodensee)
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sw-lindau.de/de/unternehmen/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferauftrag Regionalbushaltestellen im Landkreis Lindau (Bodensee) und Stadtbushaltestellen in der Stadt Lindau (Bodensee)
Lieferung von Bushaltestellen gemäß Leistungsbeschreibung. Los 1: Regionalbushaltestellen im Landkreis Lindau (Bodensee). Los 2: Stadtbushaltestellen in der Stadt Lindau (Bodensee). Die Verbundfläche inkl. der Stadt Lindau umfasst rund 323 km². Der Landkreis Lindau (Bodensee) führt das Vergabeverfahren für beide Lose durch. Hinsichtlich des Loses 1 kommt mit Zuschlag ein Vertrag mit dem Landkreis Lindau (Bodensee) zustande, hinsichtlich des Loses 2 ein Vertrag mit der Stadtverkehr Lindau (B) GmbH. Die für die Umrüstung der Haltestellen erforderlichen Montage- und Verankerungsleistungen werden in gesonderten Vergabeverfahren vergeben.
Lieferauftrag Regionalbushaltestellen im Landkreis Lindau (Bodensee)
Lindau
Der Landkreis Lindau (Bodensee) ist zum 1. Januar 2018 dem Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund beigetreten. Um ein einheitliches Erscheinungsbild des Öffentlichen Nahverkehrs zu erreichen, beabsichtigt der Landkreis Lindau (Bodensee) die Vergabe von Lieferleistungen zur Umrüstung der ca. 580 Regionalbushaltestellen. Der Landkreis Lindau (Bodensee) bestimmt voraussichtlich mit Auftragsvergabe oder zu einem späteren Zeitpunkt durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer, in welchen Mengen und Ausführungsvarianten die vom Auftragnehmer angebotenen Liefergegenstände zu liefern sind. Derzeit ist eine abschließende Konkretisierung der Mengen und Ausführungsvarianten noch nicht möglich, weil eine Besichtigung aller Standorte der Bestandsregionalbushaltestellen und ihres Zustands vor Ort durch den Auftraggeber noch aussteht. Das als Teil der Vergabeunterlagen beigefügte Mengengerüst soll dem Auftragnehmer zur Orientierung dienen.
Optionen des AG gemäß Leistungsbeschreibung
Lieferauftrag Stadtbushaltestellen in der Stadt Lindau (Bodensee)
Lindau
Die Stadtverkehr Lindau (B) GmbH ist seit Januar 2018 Mitglied im Verkehrsverbund bodo. Im Rahmen der Einführung des Stadtbussystems wurde eine Haltestelleninfrastruktur mit Fahrgastinformationseinrichtungen geschaffen, die dem heutigen Stand der Technik und den Fahrgastbedürfnissen nicht mehr entspricht. Vor diesem Hintergrund und in Folge des Verbundbeitritts besteht Erneuerungsbedarf. Das Verkehrsgebiet der Stadtverkehr Lindau (B) GmbH wird mit fünf sternförmigen Linien erschlossen. Es werden derzeit 171 Haltestellen bedient. Die Stadtverkehr Lindau (B) GmbH bestimmt voraussichtlich mit Auftragsvergabe oder zu einem späteren Zeitpunkt durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer, in welchen Mengen und
Ausführungsvarianten die vom Auftragnehmer angebotenen Liefergegenstände zu liefern sind. Derzeit ist eine abschließende Konkretisierung der Mengen und Ausführungsvarianten noch nicht möglich, weil eine Besichtigung aller Standorte der Stadtbushaltestellen und ihres Zustands vor Ort durch den Auftraggeber noch aussteht. Das als Teil der Vergabeunterlagen beigefügte Mengengerüst soll dem Auftragnehmer zur Orientierung dienen.
Optionen des AG gemäß Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Erklärung zu Maßnahme zur Selbstreinigung nach § 125 GWB
2) Nachweis – nicht älter als 6 Monate – über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, bspw. Eintragung in das deutsche Handelsregister.
1) Mindestumsatz: Erklärung über den Umsatz (netto) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags unter Einschluss des Anteils von gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Sofern das Unternehmen noch keine drei Geschäftsjahre am Markt tätig ist, beschränkt sich die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung über den Umsatz auf den Zeitraum der bestehenden Geschäftstätigkeit. Der Jahresumsatz muss bei Angebotsabgabe für Los 1 mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto pro Geschäftsjahr und bei Angebotsabgabe für Los 2 mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto pro Geschäftsjahr betragen.
2) Jahresabschlüsse: Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Aus den Jahresabschlüssen muss hervorgehen, dass das Unternehmen in den letzten drei Geschäftsjahren einen bilanziellen Gewinn erwirtschaftet hat. Sofern das Unternehmen noch keine drei Geschäftsjahre am Markt tätig ist, beschränkt sich die Vorlageverpflichtung auf den Zeitraum der bestehenden Geschäftstätigkeit.
3) Versicherung: Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrechterhalten wird, und Erklärung darüber, dass für den Auftrag Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. bestehen werden, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss
1) Unternehmensreferenzen: Angabe von mindestens fünf Unternehmensreferenzen über Leistungen, die zwischen dem 01.01.2017 und dem Ende der Angebotsfrist in diesem Verfahren abgeschlossen worden sind und mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Es sind jeweils anzugeben: Auftraggeber einschl. Ansprechpartner, Gegenstand und Umfang der Leistungen einschließlich einer Erläuterung dazu, aus welchen Gründen die Anforderungen des Referenzprojekts mit den Anforderungen des zu vergebenden Auftrages vergleichbar sind, Auftragssumme, Ausführungszeit.
2) Arbeitskräfte: Erklärung, aus der die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte einschl. Führungskräfte und die Zahl der aktuell beschäftigten Arbeitskräfte einschl. Führungskräfte hervorgeht. Erklärung, dass das Unternehmen über die personellen Kapazitäten verfügt und für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrages verfügen wird, um den Auftrag im vorgegebenen zeitlichen Rahmen ordnungsgemäß zu erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.