Sanierung u energet. Ertüchtigung Grundschule Kirchanschöring-Leistungen gem.§ 53 HOAI-LPH 1-9, ELT Referenznummer der Bekanntmachung: 059-03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchanschöring
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83417
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung u energet. Ertüchtigung Grundschule Kirchanschöring-Leistungen gem.§ 53 HOAI-LPH 1-9, ELT
Sanierung u energetische Ertüchtigung Grundschule Kirchanschöring - Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff HOAI - LPH 1 - 9; Anlagengruppe 4, 5, 6 (weitere Angaben - siehe II.2.4 und Verdingungsunterlagen).
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI - LPH 1 - 9; Anlagengruppe 4, 5, 6;Die Gemeinde Kirchanschöring beabsichtigt die Sanierung ihrer Grundschule, Rathausplatz 6 in 83417 Kirchanschöring im Hinblick auf energetische und sicherheitstechnische Aspekte sowie im Hinblick auf geänderte Nutzeranforderungen. Überdies beabsichtigt die Gemeinde die Integration einer vollwertigen Schulküche zur Versorgung der Schüler während der Mit-tagsbetreuung sowie gegebenenfalls weiterer Einrichtungen der Gemeinde (Kindergarten, Kinderkrippe, etc)Die Kapazität der Schule umfasst im Schuljahresdurchschnitt 171 Schülerinnen und Schüler, 8 Grundschulklassen und eine Mittagsbetreuung.Das Grundschulgebäude wurde in den 1960er Jahren errichtet und im Jahr 2000 um einen Anbau erweitert. In unmittelbarem Anschluss an das Gebäude befindet sich eine Turnhalle, welche zur selben Zeit wie das Hauptgebäude errichtet wurde.Ziel der Sanierung ist die bauliche und planerische Schaffung eines Schulgebäudes, das die bestehenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben erfüllt, sich bautechnisch in einem zeitgemäßen, den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Zustand befindet, ein zeit-gemäßes und freundliches Umfeld für pädagogisch hochwertigen Unterricht bietet und ein energetisch zeitgemäß saniertes Gebäude darstellt.Einzelne Sanierungsschwerpunkte bilden unter anderem die energetische und bauphysikali-sche Sanierung, die Unterbringung einer Schulküche, die barrierefreie Erschließung und die Schaffung eines Raumangebots für eine Ganztagesbetreuung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Mit der Planung soll Anfang März 2023 begonnen werden. Die Fertigstellung ist Anfang Juli 2027 beabsichtigt. Während der Sanierung ist der Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Es ist daher ein Konzept zu erstellen, wie dies gegebenenfalls unter Auslagerung des Schulbetriebs in Interimsbauten beziehungsweise unter Ausnutzung der Ferien als Baufenster gelingen kann.Für die beabsichtigte Maßnahme wurden im Rahmen einer vorläufigen Grobkostenannahme, voraussichtliche Baukosten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro brutto (KG 300 – 600 i.S.d. DIN 276) ermittelt. Der eigentlichen Planung hat eine Zielfindungsphase vorauszugehen, in welcher gegebenen-falls ergänzende Bestandsaufnahmen stattfinden und die planerischen Ziele in Abstimmung mit der Auftraggeberin konkretisiert werden sollen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.