ZRF Region Ingolstadt - Konzessionsvergabe RTW Ingolstadt Süd und Rohrbach Referenznummer der Bekanntmachung: AV178D62
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – Konzessionen
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85409
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ils-ingolstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
ZRF Region Ingolstadt - Konzessionsvergabe RTW Ingolstadt Süd und Rohrbach
Es werden 2 Dienstleistungskonzessionen zum Betrieb jeweils eines RTW an 2 Standorten im
Rettungsdienstbereich Ingolstadt vergeben.
Ingolstadt Süd
Ingolstadt Süd
Es ist ein RTW an dem Standort vorzuhalten und zu betreiben.
Die vorgesehene wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 72 Stunden pro Woche.
Die Stundenzahl ist nach derzeitigem Stand wie folgt einzubringen:
Montag bis Freitag: 09.00 – 20.00 Uhr
Samstag: 09.00 – 20.00 Uhr
Sonntag: 11.00 – 17.00 Uhr
Die Vorhaltung am Feiertag entspricht der Samstagsbereitstellung
Rohrbach
Rohrbach
Es ist ein RTW an dem Standort vorzuhalten und zu betreiben.
Die vorgesehene wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 84 Stunden pro Woche.
Die Stundenzahl ist nach derzeitigem Stand wie folgt einzubringen:
Montag bis Sonntag: 08.00 – 20.00 Uhr
Die Vorhaltung am Feiertag entspricht der Samstagsbereitstellung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Ingolstadt Süd
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Rohrbach
Ort: Unterschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Wertangaben in Abschnitt II.1.7) und in Abschnitt V.2.4) handelt es sich jeweils um unzutreffende Angaben. Auf die Mitteilung des Vertragswertes wurde nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV analog verzichtet.
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Zuschlag ist in dem vorliegenden Vergabeverfahren bereits erteilt worden. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann in einem Nachprüfungsverfahren nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Allerdings kann nach § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren die Unwirksamkeit eines Zuschlags festgestellt werden. Insoweit gelten nach § 135 Abs. 2 GWB jedoch bestimmte Fristen. Diese Bestimmung lautet:
„Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."