1. BA, Sporthalle, Abbrucharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 22 E 029
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
1. BA, Sporthalle, Abbrucharbeiten
Abbrucharbeiten der bestehenden beiden Sporthallem inkl.Nebenräumen und Verbindungsgang(Gebäudevolumen ca. 9.000 m3) ,Stützmauern und Belägen im Aussenbereich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Büren
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Abbruch- und Rückbauarbeiten gemäß DIN 18459 1. BA -Sporthalle. Es sind zusätzliche Leistungen für den Rückbau der Sporthalle erforderlich. Es müssen die Restanhaftungen der asbesthaltigen Dachpappe rückstandslos entfernt werden, deshalb muss das Betondach nach einem Verfahren geschliffen werden.
Ort: Büren
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Land: Deutschland
Bauzeitverlängerung durch Störungen im Bauablauf.
Es sind zusätzliche Leistungen für das Abschleifen von Restanhaftungen der Dachbahnen beim Rückbau der Sporthalle erforderlich.
Es ist keine wesentliche Änderung und der Gesamtcharakter der Leistung ist nicht verändert.
Eine Neuausschreibung wäre im Hinblick einer neuen Baustelleneinrichtung unwirtschaftlich, würde zusätzlich verteuern. Zudem auch nicht zielführend und hätte den ganzen Bauablauf noch zusätzlich verzögert.
Zusätzlich würden sich bei einer Neuvergabe große Probleme und eine Schnittstellenproblematik mit der vertraglich festgelegten Leistung des Auftraggebers ergeben. Die zusätzlichen Leistungen sind für die vertragsgerechte Ausführung der vergebenen Leistung Abbruch- und Rückbauarbeiten erforderlich.