FOS / BOS Weilheim - Sanierung 2023/2024 2023/11.2/036 - Trockenbauarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weilheim i. OB
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weilheim-schongau.de
Abschnitt II: Gegenstand
FOS / BOS Weilheim - Sanierung 2023/2024 2023/11.2/036 - Trockenbauarbeiten
FOS / BOS Weilheim - Sanierung 2023/2024
2023/11.2/036 - Trockenbauarbeiten
Kerschensteiner Straße 2, 82362 Weilheim
Brandschutztechnische Sanierung Flucht- und Rettungswege; Umbau Fachräume, Werkstätten, Klassenräume und Verwaltung
Wesentliche Massen:
- Trennwände GKB/GKBI, ca. 875m²
- Vorsatzschalen GKB/GKBI, ca. 300m²
- Raster-Akustikdecken aus Mineralplatten, ca. 1.300m²
- Akustik-Lochdecken, ca. 1.450m²
- Unterdecken GKB/GKBI, ca. 500m²
- Unterdecken EI30, ca. 600m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=264360
Präqualifizierte Unternehmen:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: ausgefülltes Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“
Mit folgenden Angaben/Nachweisen:
— Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe- oder Handelsregister des Wohnsitzes,
— Nachweis Sozialversicherung,
— Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft,
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
- Eigenerklärung zum Bezug zu Russland
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=264360
Präqualifizierte Unternehmen:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: ausgefülltes Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ mit folgenden Angaben/Nachweisen:
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
— aktuelle Freistellungsbescheinigung Finanzamt.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=264360
— vergleichbare Referenzen der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Brutto-Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer beträgt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Bruttoschlussrechnungssumme.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Weilheim
Pütrichstr. 10a
82362 Weilheim
Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Gemäß VOB/A § 14 EU Absatz 6 werden die Bieter unverzüglich nach der erfolgten Submission über die Ergebnisse informiert (über Staatsanzeiger eservices).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
§ 97 Abs. 6 GWB
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de