FOS / BOS Weilheim - Sanierung 2023/2024 2023/11.2/038 Raumlufttechnische Anlagen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weilheim i. OB
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weilheim-schongau.de
Abschnitt II: Gegenstand
FOS / BOS Weilheim - Sanierung 2023/2024 2023/11.2/038 Raumlufttechnische Anlagen
FOS / BOS Weilheim - Sanierung 2023/2024
2023/11.2/038 Raumlufttechnische Anlagen
Brandschutztechnische Sanierung, Flucht- und Rettungswege; Umbau Fachräume, Werkstätten, Klassenräume und Verwaltung.
Wesentliche Massen:
Mineralfaserdämmung demontierenca. 172m²
Verz. Kanäle demontierenca. 194 m²
Runde Rohrleitungen demontierenca. 140 m
Zu/Abluftgitter mit Anschlusskasten demontierenca. 23 St.
Kombiniertes Zu- und Abluftgerät Luftmenge 1.500 m³/h1 St.
Gerade Luftkanäle verzinktca. 160 m²
Kanalformstücke verzinktca. 330 m²
Wickelfalzleitungen verz. mit Formstücke DN 80 bis DN 600ca. 225 m
Runde Brandschutzklappen DN 16018 St.
Kulissen – Schalldämpfer 5 St.
Volumenstromregler rund DN 10048 St.
Dämmung auf Lüftungskanälen Plattenmaterial+Mineralwolleca. 50 m² + 260m²
Kombiniertes Zu- und Abluftgerät Luftmenge 216 m³/h1 St.
Rauchschutzklappe mit Rauchauslöseeinrichtung1 St.
HF Radialventilator Luftleistung 50 m³ und mit 600 m³1 St. und 1 St.
PPs Luftleitung mit Formstücke DN 200/225ca. 20 m
Doppelwandige Edelstahl-Abluftleitung an der Fassade DN 225ca. 14 m
PPs Luftleitung mit Formstücke DN 75ca. 25 m
Doppelwandige Edelstahl-Abluftleitung an der Fassade DN 80ca. 10 m
Split-Kälteanlage Leistung ca. 3,6 kW1 St.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=264402
Präqualifizierte Unternehmen:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: ausgefülltes Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“
Mit folgenden Angaben/Nachweisen:
— Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe- oder Handelsregister des Wohnsitzes,
— Nachweis Sozialversicherung,
— Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft,
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
- Eigenerklärung zum Bezug zu Russland
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=264402
Präqualifizierte Unternehmen:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: ausgefülltes Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ mit folgenden Angaben/Nachweisen:
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
— aktuelle Freistellungsbescheinigung Finanzamt.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=264402
— vergleichbare Referenzen der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Brutto-Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer beträgt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Bruttoschlussrechnungssumme.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Weilheim-Schongau
Pütrichstr. 10a
82362 Weilheim
Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Gemäß VOB/A § 14 EU Absatz 6 werden die Bieter unverzüglich nach der erfolgten Submission über die Ergebnisse informiert (über Staatsanzeiger eservices).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen werden durch die Vergabestelle bis max. 10 Kalendertage vor Angebotseröffnung entgegengenommen und werden bis spätestens 6 Kalendertagen vor Angebotseröffnung beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
§ 97 Abs. 6 GWB
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de