Grund- und Mittelschule Wiesentheid Freisportanlagen Außenanlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesentheid
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vgem-wiesentheid.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grund- und Mittelschule Wiesentheid Freisportanlagen Außenanlagen
Tiefbauarbeiten für den Bau von Außenanlagen und Freisportanlagen
Der Schulverband Wiesentheid beabsichtigt die Erweiterung der Grundschule und die Aufstockung der Mittelschule an der Grund- und Mittelschule Wiesentheid durchzuführen.
Im Schulbereich der Grund- und Mittelschule Wiesentheid besteht aufgrund des schadhaften Hartplatzes und schlechten Zustand des Beachvolleyballfeldes und der Weitsprunggrube Bedarf für neue Außensportanlagen.
Der Hartplatz wird rückgebaut und entsprechend dem neuen Grenzverlauf neu angelegt und ausgerichtet. Weiterhin werden sowohl der Weitsprungbereich als auch das Beachvolleyballfeld neu angelegt.
Die Leistungen umfassen die Abbrucharbeiten, Neubau des Hartplatzes aus Kunststoff mit Weitsprunggrube, der Beachvolleyballanlage samt Ausstattung und die Entwässerung.
Die Fläche zwischen dem Hartplatz und der Turnhalle ist zu pflastern. Im Bereich um die Beachvolleyballanlage sind 4 freistehende Bänke zu setzen.
Um zu einem späteren Zeitpunkt der Bauphase den Bau der Beleuchtung des Sportplatzes zu ermöglichen sind von vorverlegten Kabelschächten Leerrohre zu verlegen. Im Zuge der Maßnahme "Kanal und Leitungsgräben" die Teil einer gesonderten Ausschreibung ist wurden die Spielgeräte Reck, Elster-Balancierbalken und Balancierbalken entfernt und zwischengelagert. Die Spielgeräte sind nach Absprache mit dem AG wiederzuerrichten. Zusätzlich dazu sind 3 neue Spielgeräte zu beschaffen und aufzubauen (Dehnungsturm, Vario-Kletterbrücke und Balancierseil). Der Untergrund ist mit Fallschutzkies zu bedecken und mit einer Rasenkante aus PP abzugrenzen.
Hinter dem zukünftigen Heizhaus wurde für die Bedürfnisse der Baustelle „Aufstockung der Mittelschule“, eine Baustraße bis zum Wasseranschluss an der südlichen Seite der Turnhalle errichtet. Die Baustraße ist rückzubauen, der entfernte Gittermattenzaun ist wiederherzustellen.
Es sind zwei standortgerechte Laubbäumen als Ersatzpflanzung für die im Vorfeld der Maßnahme gefällten Bäume zu pflanzen, inkl. deren Fertigstellungspflege.
Grund- und Mittelschule Wiesentheid, Eisenbergringstr. 1, 97353 Wiesentheid
Tiefbauarbeiten für den Bau von Außenanlagen und Freisportanlagen
Der Schulverband Wiesentheid beabsichtigt die Erweiterung der Grundschule und die Aufstockung der Mittelschule an der Grund- und Mittelschule Wiesentheid durchzuführen.
Im Schulbereich der Grund- und Mittelschule Wiesentheid besteht aufgrund des schadhaften Hartplatzes und schlechten Zustand des Beachvolleyballfeldes und der Weitsprunggrube Bedarf für neue Außensportanlagen.
Der Hartplatz wird rückgebaut und entsprechend dem neuen Grenzverlauf neu angelegt und ausgerichtet. Weiterhin werden sowohl der Weitsprungbereich als auch das Beachvolleyballfeld neu angelegt.
Die Leistungen umfassen die Abbrucharbeiten, Neubau des Hartplatzes aus Kunststoff mit Weitsprunggrube, der Beachvolleyballanlage samt Ausstattung und die Entwässerung.
Die Fläche zwischen dem Hartplatz und der Turnhalle ist zu pflastern. Im Bereich um die Beachvolleyballanlage sind 4 freistehende Bänke zu setzen.
Um zu einem späteren Zeitpunkt der Bauphase den Bau der Beleuchtung des Sportplatzes zu ermöglichen sind von vorverlegten Kabelschächten Leerrohre zu verlegen. Im Zuge der Maßnahme "Kanal und Leitungsgräben" die Teil einer gesonderten Ausschreibung ist wurden die Spielgeräte Reck, Elster-Balancierbalken und Balancierbalken entfernt und zwischengelagert. Die Spielgeräte sind nach Absprache mit dem AG wiederzuerrichten. Zusätzlich dazu sind 3 neue Spielgeräte zu beschaffen und aufzubauen (Dehnungsturm, Vario-Kletterbrücke und Balancierseil). Der Untergrund ist mit Fallschutzkies zu bedecken und mit einer Rasenkante aus PP abzugrenzen.
Hinter dem zukünftigen Heizhaus wurde für die Bedürfnisse der Baustelle „Aufstockung der Mittelschule“, eine Baustraße bis zum Wasseranschluss an der südlichen Seite der Turnhalle errichtet. Die Baustraße ist rückzubauen, der entfernte Gittermattenzaun ist wiederherzustellen.
Es sind zwei standortgerechte Laubbäumen als Ersatzpflanzung für die im Vorfeld der Maßnahme gefällten Bäume zu pflanzen, inkl. deren Fertigstellungspflege.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grund- und Mittelschhule Wiesentheid Freisportanlagen und Außenanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.