Gebäudereinigung REHA-Kliniken Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS-2023-0003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86154
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Schwaben/DE/Home/home_node.html
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung REHA-Kliniken
Abschluss eines Vertrages über die Gebäudereinigung in den Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Schwaben in Oberstdorf und in Lindenberg-Ried.
Fachklinik Oberstdorf
87561 Oberstdorf
Laufende Unterhaltsreinigung (ca. 13.200 m² Raumfläche) inkl. Reinigungsmaschinen und -mittel (außer Desinfektionsmittel), Objektüberwachung, einmalige Intensivreinigung. Im Bedarfsfall Reinigungsarbeiten auf Regie sowie Leistungen eines Desinfektors.
Option der Verlängerung um bis zu max. 48 Monate.
Klinik Lindenberg-Ried
88161 Lindenberg-Ried
Laufende Unterhaltsreinigung (ca. 9.300 m² Raumfläche) inkl. Reinigungsmaschinen und -mittel (außer Desinfektionsmittel), Objektüberwachung, einmalige Intensivreinigung, Vertretung Eigenreinigung, laufende Glasreinigung Lichthöfe und Sonderreinigung. Im Bedarfsfall Reinigungsarbeiten auf Regie sowie Leistungen eines Desinfektors.
Option der Verlängerung um bis zu max. 48 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister des Unternehmens- oder Wohnsitzes.
b) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen.
c) Erklärung, dass der / die Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört / gehören.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch die den Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
a) Handelsregisterauszug
b) Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen.
Bietergemeinschaften haben den Nachweis für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Nimmt das Unternehmen die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist der Nachweis vor Zuschlagserteilung auch für diese Unternehmen zu erbringen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
a) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
b) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
c) Erklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 5.000.000 € und für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 5.000.000 € abgeschlossen wird.
d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch die den Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
a) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan.
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Eignung auf gesondertes Verlangen auch für diese anderen Unternehmen entweder durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis (AVPQ) oder durch Vorlage der o.g. Erklärungen und Bescheinigungen nachzuweisen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
a) Angabe der Anzahl der jährlich durchschnittlich Beschäftigten und der Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren
b) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch die den Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
a) Es ist mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistung / vergleichbares Objekt
einzureichen. Vergleichbar ist die Leistung / Objekt dann, wenn folgende Kompetenzen
nachgewiesen werden können:
Kompetenz 1
Die Leistung wurde in einem Objekt vergleichbarer Größe aus dem Hotel, Sozial- oder
Gesundheitsbereich durchgeführt. Vergleichbar ist das Objekt dann, wenn dort
mindestens 100 Zimmer jeweils mit Nasszelle vorhanden sind.
Kompetenz 2
Es wurde eine professionelle Schwimmbadreinigung in einem Hallenbad mit mind. 50
m³ Volumen durchgeführt.
Es müssen beide Kompetenzen nachgewiesen werden. Die einzelnen Kompetenzen
können an einem oder auch einzeln an zwei unterschiedlichen Objekten nachgewiesen
werden. Es ist ausreichend, eine Referenz für beide Lose einzureichen.
Es sind mindestens folgenden Angaben zu benennen: Name und Anschrift des
Referenzgebers, Kontaktdaten und Funktion des Ansprechpartners, Art der
ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum sowie Angabe über die
vorgenannten Kompetenzen, die mit der Referenz nachgewiesen werden sollen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Eignung auf gesondertes Verlangen auch für diese anderen Unternehmen entweder durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis (AVPQ) oder durch Vorlage der o.g. Erklärungen und Bescheinigungen nachzuweisen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In Ergänzung zu I.3) Kommunikation:
Anfragen sind schriftlich über die Vergabeplattform mit Hilfe des Bietercockpits oder per E-Mail an [gelöscht] zu stellen.
Elektronische Angebote können nur über die Vergabeplattform https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/ eingereicht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Augsburg
Land: Deutschland