Mittelschule Aufstockung, Grundschule Technikraum und Grundschule Bestand Teilabbruch Gewerk Alu-Fenster und Türen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesentheid
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vgem-wiesentheid.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittelschule Aufstockung, Grundschule Technikraum und Grundschule Bestand Teilabbruch Gewerk Alu-Fenster und Türen
Einbau von Alu-Fenstern und Türen
Grund- und Mittelschule Wiesentheid, Eisenbergringstr. 1, 97353 Wiesentheid
14 St. Alu-Fenster-Elemente m. 2 Dreh-Kipp-Feldern, 1 Festfeld verglast, 3 Alu-Paneelfelder - 3885 x 2200 m
4 St. Alu-Fenster-Elemente m. 1 Dreh-Kipp-Feldern, 1 Festfeld verglast, 2 Alu-Paneelfelder - 2010 x 2200 m
2 St. Alu-Türen verglast - 1385 x 2135 mm
4 St. RS Alu-Tür 2-flügelig, 1 Oberlichtfestfeld verglast - 1825 x 2860 mm
1 St. RS Alu-Tür 2-flügelig mit 2 St. verglasten fixen Seitenteilen, 3 St. Oberlichtfestfelder verglast - 3000 x 2860 mm
12 St. Verdunkelungsanlage für Fensterfelder
14 St. Raffstores inkl. Motorsteuereinheit und Bediengeräte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grabfeld OT Jüchsen
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98631
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.