Unterstützung bayerischer Gebietskörperschaften zur Entwicklung und Umsetzung digitaler Zwillinge Referenznummer der Bekanntmachung: 22-DZ-TwinBy
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung bayerischer Gebietskörperschaften zur Entwicklung und Umsetzung digitaler Zwillinge
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales (StMD) hat das Projekt “TwinBy - Digitale Zwillinge für Bayern” ins Leben gerufen und die Bayern Innovativ GmbH mit der Durchführung beauftragt. Auftraggeber der Dienstleistungen ist die Bayern Innovativ GmbH. Das StMD plant mit dem Projekt „TwinBy – Digitale Zwillinge für Bayern“ (kurz: TwinBy), bayerische Gebietskörperschaften zur Entwicklung, Implementierung und zum Betrieb digitaler Zwillinge gemäß dem Rahmenwerk der Smart District Data Infrastructure (SDDI) zu befähigen. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der für die Umsetzung des Projektes TwinBy erforderlichen Leistungen an geeignete Auftragnehmer: Los 1: Die Erstellung und Durchführung eines Qualifizierungsprogramms für kommunale Mitarbeitende und Los 2: Die Beratung und das Coaching der Fördernehmer sowie technische Hilfestellung und Unterstützungsarbeiten bei der Umsetzung des jeweiligen Use Case.
Losbeschreibung Los1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1 dient der Vermittlung der Grundlagen zur Entwicklung und Anwendung digitaler Zwillinge auf Basis des SDDI-Rahmenwerks im Sinne einer Qualifikation der zuständigen kommunalen Mitarbeitenden. Hier ist das notwendige Wissen und „Handwerkszeug“ gemäß des SDDI-Rahmenwerks anwendungsbezogen zu vermitteln. Die Qualifikationselemente sollen neben fachlichen Grundlagen auch Hilfestellungen vermitteln, wie die betroffenen Mitarbeitenden transformatorisch für ihr Projekt wirksam werden können. Die Vermittlung der Elemente soll den modernen Grundsätzen der Erwachsenenbildung entsprechen. Die zu erbringende Leistung von Los 1 besteht aus der Erstellung und Umsetzung eines Qualifizierungsprogramms zur Befähigung kommunaler Mitarbeitenden für die Entwicklung und Anwendung von digitalen Zwillingen auf der Grundlage des SDDI-Rahmenwerks. Das Qualifizierungsprogramm ist auf Basis der vom Auftraggeber zu Verfügung gestellten Unterlagen zu erarbeiten und umzusetzen. Das Qualifizierungsprogramm richtet sich an alle kommunalen Mitarbeitenden, die potenziell mit der Umsetzung eines Use Cases betraut sein können. Die Zusammenstellung, Vermittlung und Bereitstellung der Qualifizierungselemente haben sich nach den modernen Standards der Erwachsenenbildung (selbstgesteuertes Lernen, Nutzung eigener Wissensbasis und Erfahrung, Relevanz für Arbeit, direkte Anwendung der Information, eigenständige Planung und Auswertung des Lernens) zu richten. „Blended Learning“-Formate sind zu bevorzugen. Folgende Themen/Themenbereiche sollen im Rahmen der Qualifizierung vermittelt werden: - Qualifizierungselement 1 (QE 1): Vertieftes Grundlagenwissen zum SDDI-Konzept auf Basis der vom Auftraggeber zu Verfügung gestellten Unterlagen- Qualifizierungselement 2 (QE 2): Grundlagenwissen zur Datenvisualisierung- Qualifizierungselement 3 (QE 3): Einblick in typische Technikdisziplinen und übergeordnete Aspekte Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag Qualifizierungsprogramm Los1.
Losbeschreibung Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2 umfasst individuelle Beratungs-, Coaching- und Unterstützungsleistungen durch Auftragnehmer (die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten) zur Umsetzung individueller Use Cases auf Basis der im Förderaufruf eingereichten Projektideen über eine Projektlaufzeit von zwölf Monaten.Los 2 beinhaltet somit die Beratung und das Coaching der involvierten kommunalen Mitarbeitenden sowie die technische Hilfestellung und Unterstützungsarbeiten bei der Erarbeitung und Umsetzung des jeweiligen Use Cases von der Projektidee bis zu dessen Betrieb. Auch hier steht die Befähigung der kommunalen Mitarbeitenden im Vordergrund, damit diese zukünftig eigenständig und multiplikativ weiterführende Projekte durchführen können. Für Hilfestellungen zur technischen Umsetzung (z.B. Programmierung einer Schnittstelle) beinhaltet Los 2 auch einen „technischen Hintergrunddienst bzw. Support“. Das Los 2 umfasst ebenfalls die transformatorische Unterstützung der Fördernehmer, damit diese das vorliegende, aber auch zukünftige Projekte bei auftretenden Hemmnissen dauerhaft in der Gebietskörperschaft verankern, umsetzen und kommunizieren können. Für den Start eines jeden Projektes ist ein Kennenlernworkshop vor Ort vorzusehen.Nach dem Kennlernworkshop beginnt die individuelle Begleitung der jeweiligen Fördernehmer in allen SDDI-Phasen. Die Leistungen unterteilen sich in die Leistungsarten:- Beratung und Coaching zur Befähigung bei der Umsetzung des individuellen Use Case; und- Technischer Hintergrunddienst: Bereitstellung technischer Lösungen und technischer Support. Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag Rahmenvereinbarung TwinBy Los2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Losbeschreibung Los1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10789
Land: Deutschland
Ort: Grafing b. München
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85567
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Losbeschreibung Los 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.