Unterstützung bayerischer Gebietskörperschaften zur Entwicklung und Umsetzung digitaler Zwillinge Referenznummer der Bekanntmachung: 22-DZ-TwinBy
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung bayerischer Gebietskörperschaften zur Entwicklung und Umsetzung digitaler Zwillinge
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales (StMD) hat das Projekt “TwinBy - Digitale Zwillinge für Bayern” ins Leben gerufen und die Bayern Innovativ GmbH mit der Durchführung beauftragt. Auftraggeber der Dienstleistungen ist die Bayern Innovativ GmbH. Das StMD plant mit dem Projekt „TwinBy – Digitale Zwillinge für Bayern“ (kurz: TwinBy), bayerische Gebietskörperschaften zur Entwicklung, Implementierung und zum Betrieb digitaler Zwillinge gemäß dem Rahmenwerk der Smart District Data Infrastructure (SDDI) zu befähigen. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der für die Umsetzung des Projektes TwinBy erforderlichen Leistungen an geeignete Auftragnehmer: Los 1: Die Erstellung und Durchführung eines Qualifizierungsprogramms für kommunale Mitarbeitende und Los 2: Die Beratung und das Coaching der Fördernehmer sowie technische Hilfestellung und Unterstützungsarbeiten bei der Umsetzung des jeweiligen Use Case.
Losbeschreibung Los1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1 dient der Vermittlung der Grundlagen zur Entwicklung und Anwendung digitaler Zwillinge auf Basis des SDDI-Rahmenwerks im Sinne einer Qualifikation der zuständigen kommunalen Mitarbeitenden. Hier ist das notwendige Wissen und „Handwerkszeug“ gemäß des SDDI-Rahmenwerks anwendungsbezogen zu vermitteln. Die Qualifikationselemente sollen neben fachlichen Grundlagen auch Hilfestellungen vermitteln, wie die betroffenen Mitarbeitenden transformatorisch für ihr Projekt wirksam werden können. Die Vermittlung der Elemente soll den modernen Grundsätzen der Erwachsenenbildung entsprechen.
Die zu erbringende Leistung von Los 1 besteht aus der Erstellung und Umsetzung eines Qualifizierungsprogramms zur Befähigung kommunaler Mitarbeitenden für die Entwicklung und Anwendung von digitalen Zwillingen auf der Grundlage des SDDI-Rahmenwerks. Das Qualifizierungsprogramm ist auf Basis der vom Auftraggeber zu Verfügung gestellten Unterlagen zu erarbeiten und umzusetzen.
Das Qualifizierungsprogramm richtet sich an alle kommunalen Mitarbeitenden, die potenziell mit der Umsetzung eines Use Cases betraut sein können.
Die Zusammenstellung, Vermittlung und Bereitstellung der Qualifizierungselemente haben sich nach den modernen Standards der Erwachsenenbildung (selbstgesteuertes Lernen, Nutzung eigener Wissensbasis und Erfahrung, Relevanz für Arbeit, direkte Anwendung der Information, eigenständige Planung und Auswertung des Lernens) zu richten. „Blended Learning“-Formate sind zu bevorzugen.
Folgende Themen/Themenbereiche sollen im Rahmen der Qualifizierung vermittelt werden:
- Qualifizierungselement 1 (QE 1): Vertieftes Grundlagenwissen zum SDDI-Konzept auf Basis der vom Auftraggeber zu Verfügung gestellten Unterlagen
- Qualifizierungselement 2 (QE 2): Grundlagenwissen zur Datenvisualisierung
- Qualifizierungselement 3 (QE 3): Einblick in typische Technikdisziplinen und übergeordnete Aspekte
Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag Qualifizierungsprogramm Los1.
Die Angabe der Vertragslaufzeit ist lediglich indikativ. Genaue Angaben zur Vertragslaufzeit sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Losbeschreibung Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2 umfasst individuelle Beratungs-, Coaching- und Unterstützungsleistungen durch Auftragnehmer (die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten) zur Umsetzung individueller Use Cases auf Basis der im Förderaufruf eingereichten Projektideen über eine Projektlaufzeit von zwölf Monaten.
Los 2 beinhaltet somit die Beratung und das Coaching der involvierten kommunalen Mitarbeitenden sowie die technische Hilfestellung und Unterstützungsarbeiten bei der Erarbeitung und Umsetzung des jeweiligen Use Cases von der Projektidee bis zu dessen Betrieb. Auch hier steht die Befähigung der kommunalen Mitarbeitenden im Vordergrund, damit diese zukünftig eigenständig und multiplikativ weiterführende Projekte durchführen können. Für Hilfestellungen zur technischen Umsetzung (z.B. Programmierung einer Schnittstelle) beinhaltet Los 2 auch einen „technischen Hintergrunddienst bzw. Support“. Das Los 2 umfasst ebenfalls die transformatorische Unterstützung der Fördernehmer, damit diese das vorliegende, aber auch zukünftige Projekte bei auftretenden Hemmnissen dauerhaft in der Gebietskörperschaft verankern, umsetzen und kommunizieren können.
Für den Start eines jeden Projektes ist ein Kennenlernworkshop vor Ort vorzusehen.
Nach dem Kennlernworkshop beginnt die individuelle Begleitung der jeweiligen Fördernehmer in allen SDDI-Phasen.
Die Leistungen unterteilen sich in die Leistungsarten:
- Beratung und Coaching zur Befähigung bei der Umsetzung des individuellen Use
Case; und
- Technischer Hintergrunddienst: Bereitstellung technischer Lösungen und
technischer Support.
Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag Rahmenvereinbarung TwinBy Los2.
Die Angabe der Vertragslaufzeit ist lediglich indikativ. Genaue Angaben zur Vertragslaufzeit sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Beurteilung der Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) sind mit dem Angebot entsprechende Angaben und Unterlagen anhand der Anlage L1240 Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen (vom Bietenden/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Nachunternehmen auszufüllen, sofern nicht eine Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht wird):
Im Abschnitt I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
• Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB
• Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
• Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
• Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Im Abschnitt II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV)
• Angabe zu Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
Sonstige erforderliche Nachweise:
• Eigenerklärung Scientology Schutzerklärung gemäß Anlage L 2496_Schutzerklärung_Scientology
• Eigenerklärung Bezug zu Russland entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 gemäß Anlage L 127_Erklaerung_Bezug_Russland
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die jeweilige Nummer des Bietenden in den allgemein zugänglichen Listen der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erbracht werden.
Zur Beurteilung der Eignung (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) sind mit dem Angebot entsprechende Angaben und Unterlagen anhand der Anlage L1240 Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen (vom Bietenden/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Nachunternehmen auszufüllen, sofern nicht eine Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht wird):
Im Abschnitt III. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)
• Nachweis eines Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den vergangenen drei (3) Kalenderjahren (2019 bis 2021):
o Los 1
o Los 2
• Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
Sonstige erforderliche Angaben:
• Unternehmensdarstellung (Tätigkeitsprofil und -schwerpunkte, allgemeine Informationen wie z.B. Gründungsjahr, Unternehmensstruktur, Darstellung bestehender gesellschaftlicher
Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse, Standorte, usw.). Bitte die Unternehmensdarstellung als eigene Anlage dem Angebot hinzufügen (max. 2 DIN A4 Seiten, Arial, Schriftgröße
11).
• Der Bietende benennt der Bayern Innovativ GmbH eine deutschsprachige Projektleitung und eine deutschsprachige Vertretung als zentrale Ansprechpartner, die im Falle einer
Beauftragung für alle Belange der Vertragsdurchführung sowie für die Kommunikation mit Dritten (z.B. Kommunen, StMD) zuständig ist. Diese Ansprechpartner nehmen grundsätzlich,
soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sämtliche Anfragen und Informationen entgegen, koordinieren das für die Vertragsdurchführung vorgesehene Projektteam und leiten
sämtliche Auskünfte und Arbeitsergebnisse an die Bayern Innovativ GmbH gebündelt weiter.
• Der Bieter muss einen Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den vergangenen drei (3) Kalenderjahren (2019 bis 2021) erzielt haben:
o Los 1: mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto
o Los 2: mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto
Zur Beurteilung der Eignung (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) sind mit dem Angebot entsprechende Angaben und Unterlagen anhand der Anlage L1240 Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen (vom Bietenden/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Nachunternehmen auszufüllen, sofern nicht eine Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht wird):
Im Abschnitt IV. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
• Für Los 1: Angabe von mindestens zwei (2) mit dem Auftrag vergleichbarer Referenzprojekte (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes,
Nennung des Auftraggebers), welche die Konzeptionierung, Erstellung und Durchführung eines Qualifizierungsprogrammes im Bereich der Erwachsenenbildung, mit vorzugsweisen
Blended-Learning-Formaten und der Vermittlung von technischem Wissen, beinhalteten, die in den letzten höchstens drei (3) Jahren vor Ende der Angebotsfrist ausgeführt oder
begonnen worden sind;
• Für Los 2: Angabe von mindestens zwei (2) mit dem Auftrag vergleichbarer Referenzprojekte (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes,
Nennung des Auftraggebers), wovon ein Referenzprojekt (1) mindestens den Aufbau eines digitalen Zwillings und ein Referenzprojekt (1) mindestens eine Zusammenarbeit mit einer
oder mehreren Kommunen beinhaltet, die in den letzten höchsten drei (3) Jahren vor Ende der Angebotsfrist ausgeführt oder begonnen worden sind. Die Referenzprojekte weisen
insbesondere auch die Moderation komplexer Abstimmungsprozesse und Change-Aspekte auf;
• Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen;
• Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind;
• Angabe, welche Teile des Auftrags der Bietende als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt;
Zusätzliche Angabe zu Los 2: wie viele Fördervorhaben (Einzel- und Verbund-vorhaben) kann das Unternehmen/die Bietergemeinschaft maximal im Rahmen der Projektlaufzeit parallel betreuen, Mindestanzahl ist acht (8) Fördervorhaben (Einzel- und Verbundvorhaben)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt. Soweit in den Vergabeunterlagen von Bietenden die Rede ist, sind damit auch Bietergemeinschaften gemeint, soweit nichts Gegenteiliges angegeben ist. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot zusätzlich eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben (siehe Anlage L234),
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete in Schrift- oder Textform bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot die Anlage L 1240 Eigenerklärung zur Eignung, die Anlage L 2496_Schutzerklärung_Scientology und die Anlage L 127_Erklaerung_Bezug_Russland für jedes Mitglied gesondert abzugeben
B) Ein Bietender kann im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Möchte der Bietende von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hat er mit dem Angebot die Anlage L 235 Verzeichnis der LeistKap anderer Unternehmen einzureichen und die dort geforderten Angaben zu Drittunternehmen zu machen. Er hat ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er für jedes vorgesehene Drittunternehmen eine Anlage L236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen mit seinem Angebot vorlegt. Nimmt ein Bietender im Hinblick auf die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss dieses Unternehmen die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bietenden und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Dritte, deren Kapazitäten der Bietende im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde in Anspruch nimmt, müssen die Anforderungen an die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Zum Nachweis dessen sind für diese Dritte in jedem Fall mit dem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage L 1240 Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen. Die Angaben über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß o.g. Anlage sind insoweit für Dritte anzugeben, wie sich der Bietende auf ihre Eignung beruft. Sofern ein Nachunternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei diesem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, so muss das Nachunternehmen durch den Bietenden ersetzt werden. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass das Nachunternehmen durch den Bietenden innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird.
C) Beabsichtigt der Bietende, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, ohne dass eine Eignungsleihe vorliegt, da der Bietende die Eignung selbst belegen kann, dann hat der Bietende die Unterauftragnehmer anhand der Anlage L 235 Verzeichnis der LeistKap anderer Unternehmen zu benennen und anhand der Anlage L236 Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass diesen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Weiterhin hat sich der Unterauftragnehmer zu den Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB anhand der Anlage L 1240 Eigenerklärung zur Eignung zu erklären.
Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass der Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bietenden dafür eine Frist setzen.
D) Weitere Anforderungen an die Angebote bzw. Angebotseinreichung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.