Ersatzneubau Müllabfuhrbetrieb Raubling
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.LRA-ROSENHEIM.DE
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Müllabfuhrbetrieb Raubling
Zu erbringen ist die Objektplanung Gebäude gem. HOAI § 34, Teilleistungen LPH 1 und 2, LPH 3-9 komplett sowie Besondere Leistungen für den etappenweisen Ersatzneubau des kreiseigenen Müllabfuhrbetriebes in Raubling.
Raubling bei Rosenheim
Der Landkreis Rosenheim plant Ersatzneubauten am Standort Raubling für den kreiseigenen Müllabfuhrbetrieb.
Das Vorhaben besteht aus:
- der Erweiterung des vorhandenen Sozialgebäudes (Umkleiden, Duschen, Kleiderlager) für ca. 75 Mitarbeiter
- Neubauflächen für Aufenthalts- und Schulungsräume und einen Mehrzweckraum
- Büroräume und Umkleidebereich mit schwarz-weiß-Trennung für ca. 10 Mitarbeiter
- Hausmeisterwohnung
- LKW- Reparaturwerkstatt mit 4 Reparaturplätzen
- Schlosserwerkstatt für Fahrzeug- und Containerinstandsetzung
- Ersatzteillager ca. 150 m²
- LKW-Waschhalle
- LKW-Abstellhallen
- Lagerflächen mit Überdachung
- PKW-Stellplätze
Die Gebäude sollen etappenweise errichtet werden und sind in die bestehende Anlage bei laufendem Betrieb zu integrieren. Die vorhandene LKW-Waage und die Tankstelle sind zu integrieren. Der Müllabfuhrbetrieb schließt an ein Problemmüll-Zwischenlager an.
Im Zuge der Planung ist zu untersuchen, ob eine zweite Brücke über den Tännelbach erforderlich ist. Es liegen Voruntersuchungen, ein grober Vorentwurf sowie planungs- und umweltrechtliche Genehmigungen vor. (Genehmigter Bebauungsplan, Lärmschutzgutachten, Bodengutachten, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung).
Für die Gebäude ist derzeit eine Holzbauweisen vorgesehen.
Die Fachingeneursleistungen werden in eigenen Vergabeverfahren je Fachplanung vergeben werden.
Die Baumaßnahmen sollen nach jetzigem Zeitplan Ende 2025 fertiggestellt sein.
— Stufenweise Beauftragung in Auftragsstufen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Leistungsstufe 1, das sind vorliegend die Leistungen der Teilleistungen Leistungsphasen 1 und 2 sowie Leistungsphase 3 gem. § 34 HOAI.
Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der Planung / Ausführung abruft.
Leistungsstufe 2: LPH 4 HOAI
Leistungsstufe 3: LPH 5, 6 und 7 HOAI
Leistungsstufe 4: LPH 8 und 9 HOAI
— Verlängerung der Leistungs- und Vertragslaufzeit,
— Der Auftraggeber behält sich vor Besondere Leistungen, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Architektenleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freilassing
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 83395
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch in Textform abzugeben. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber / Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien).
2) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
3) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte;
4) Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
5) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen,
Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber / Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
6) Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag oder das Angebot auswirken, gelten folgende Regelungen:
Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters / Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist vom Bewerber / Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass:
— der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird,
— oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird,
— oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot - ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll.
Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss.
7) Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gemäß § 51 VgV gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland