Sammlung, Transport und Verwertung von Biomüll aus dem Stadtgebiet Ansbach
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ansbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung, Transport und Verwertung von Biomüll aus dem Stadtgebiet Ansbach
Sammlung, Transport und Verwertung von ca. 3.500 t Biomüll pro Jahr aus dem Stadtgebiet Ansbach
(Laufzeit max 5 Jare)
Ansbach
Sammlung und Verwertung des Biomülls aus dem Stadtgebiet Ansbach sowie der Behälterservice.
Sammlung und Verwertung von ca. 3.500 t Biomüll, ca. 37 Leerungen pro Jahr, ca. 14000 Mülltonnen
(Eigentum der Stadt Ansbach: 80 l, 120 l, 240 l) verteilt im Stadtgebiet Ansbach
Unterhaltung einer Ausgabe- und Reparaturstelle für Mülltonnen im Nahbereich der Stadt Ansbach
Verlängerung um maximal ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=263340
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=263340
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=263340
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=263340
Abschnitt IV: Verfahren
Nürnberger Str. 32
91522 Ansbach
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf
der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der
Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, eingehen.