Grund- und Mittelschule Wiesentheid Kanal und Leitungsgräben
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesentheid
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vgem-wiesentheid.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grund- und Mittelschule Wiesentheid Kanal und Leitungsgräben
Tiefbauarbeiten für Kanal und Herstellung von Leitungsgräben
Der Schulverband Wiesentheid beabsichtigt die Erweiterung der Grundschule, Aufstockung der Mittelschule und Neubau der Freisportanlagen
an der Grund- und Mittelschule Wiesentheid durchzuführen. Im Zuge der Maßnahmen wird die Heizung der Schule umgebaut und ein
Nahwärmenetz verlegt.
Bedingt durch die Erweiterung, die Aufstockung und den Neubau werden die Kanäle teilweise neuverlegt.
Die Leistungen umfassen die Arbeiten für Kanalisation, Verlegen von Leerrohren und die Erdarbeiten für Gas-, Wasser- und
Nahwärmeleitungen. Die Bauteile für Gas-, Wasser- und Nahwärmeleitungen sind Teil einer gesonderten Ausschreibung.
Grund- und Mittelschule Wiesentheid, Eisenbergringstr. 1, 97353 Wiesentheid
Ausbau des Regenwasserkanals DN 150 STZ; L ca. 52 m
Ausbau der Drainageleitung des SportplatzesL ca. 17 m
Ausbau der RegenwasserleitungenL ca. 27 m
Verfüllung des Regenwasserkanals DN 150 STZL ca. 40 m
Schachtausbau DN 1000 B4 St.
Neubau der FertigteilschächteDN 1000 B 5 St.
Neubau des RegenwasserkanalsDN 300 PP L ca. 105 m
Neubau des RegenwasserkanalsDN 150 PP L ca. 10 m
Bestehenden Regenwasserkanal STZ DN 150 trennen und als Ablauf an den neuen Schacht anbinden
Am Anfangsschacht zwei Zuläufe für die zukünftige Drainageleitung des Sportplatzes und die Entwässerung der Pflasterflächen vorsehen
prov. Oberflächenwiederherstellung des Fußweges mit Asphalttragdeckschicht und Oberflächenwiederherstellung der Grünfläche
Pumpe für das Kondenswasser des Heizcontainers
Anschluss des Heizcontainers an die PumpeDN 100 PPL ca. 11 m
Druckleitung DN 50 PPL ca. 95 m
Anschluss der Druckleitung an bestehenden Schacht 301060
22 St Wurzelstöcke roden, 1 Baum d60-70cm fällen,
1650 m² Oberboden abtragen,
2650 m³ Boden lösen,
140 m PP Kanal DN 110, 31 m PP Kanal DN 150, 161 m PP Kanal DN 315,
1 Pumpstation Aqualift, 100 m Druckrohr für Abwasser Pe-X,
9 Kanalschächte DN 1000,
400 m Kunststoffrohr AD 110 als Schutzrohr,
7 St Kabelaufbauschächte, Bestandspläne
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grund- und Mittelschule Wiesentheid Kanal und Leitungsgräben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Maßbach
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Postleitzahl: 97711
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.weipert-bau.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.