Mittelschule Aufstockung, Grundschule Technikraum und Grundschule Bestand Teilabbruch, Gerüstbauarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesentheid
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vgem-wiesentheid.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittelschule Aufstockung, Grundschule Technikraum und Grundschule Bestand Teilabbruch, Gerüstbauarbeiten
Gerüstbauarbeiten zur Errichtung einer 2-geschossigen Aufstockung auf einem eingeschossigen Bestandsgebäude
Grund- und Mittelschule Wiesentheid, Eisenbergringstr. 1, 97353 Wiesentheid
Das Gerüst am Bestandsbau muss abschnittsweise nach Baufortschritt in 3. Abschnitten gestellt werden:
1. BA ist die Stellung des Gerüstes bis zum Fußboden des 1. OG;
nach Aufbau der ausgefachten Stahlrahmenkonstruktion der Aufstockung des 1. OG wird das Gerüst als 2. BA bis zum Fußboden des 2. OG gestellt;
nach Aufbau der ausgefachten Stahlrahmenkonstruktion des 2. OG wird das Gerüst als 3. BA bis OK Dachfanggerüst fertiggestellt.
Das Gerüst am Treppenhausanbau wird in einem Zug gestellt.
Die Gebäudehöhe bis zur Dachtraufe beträgt ca. 13,5 Meter -
die Länge des Gebäudes beträgt ca. 20,57 Meter,
die Breite des Gebäudes beträgt ca. 14,71 Meter.
An der Nordseite wird ein Treppenhaus mit ca. 6 m x 8 m in Beton errichtet, das mit Vollwärmeschutz versehen wird. Die Höhe des Treppenhauses beträgt ebenfalls ca. 13,5 m
Das Erdgeschoss des Hauptgebäudes ist massiv gebaut und bleibt als Basiskonstruktion für die Aufstockung erhalten. Im Leistungsverzeichnis ist ein statischer Nachweis gefordert und eine Dachfanggerüstkonstruktion beinhaltet.
Lastverteilende Maßnahmen sind für die Rahmenstellung zu berücksichtigen, weil das Gebäude im Wesentlichen entlang der Haustraufe in Grasfläche steht.
Bei der Gerüststellung ist als Erschwernis zu berücksichtigen, dass im Erdgeschossbereich auf der Südseite ein ca. 1,3 m tiefer feststehender Sonnenschutz montiert ist. Zwischen den auskragenden Betonträgern sind Aluminiumelemente montiert und angeschraubt. Die Elemente sind mit jeweils 4 Schrauben befestigt und können auch demontiert werden, um die Gerüstrahmen stellen zu können. Eine Demontage der Aluminiumlamellen ist zu berücksichtigen.
Im Bereich der Dachtraufen und der Ortgänge ist das Gerüst für die Dacharbeiten zu erhöhen.
PVC Folienabdeckung 170m²
Standgerüst, längenorientiert, Lastklasse 3, Breitenklasse W06 1300m²
Schutznetz 1200m²
4 St. Rollgerüst vorhalten für 10 Wochen
Gerüsttreppe/Treppenturm
Materialaufzug Nutzlast 1000kg vorhalten für 30 Wochen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gewerk Gerüstbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sulzfeld
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97320
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ewahner.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.