Stadt Lindau: Neugestaltung der öffentlichen Beleuchtung Referenznummer der Bekanntmachung: 03315-16
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lindau (Bodensee)
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gtl-lindau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Lindau: Neugestaltung der öffentlichen Beleuchtung
Gegenstand des Auftrags ist der Betrieb der öffentlichen Straßenbeleuchtung, die grundsätzliche Bereitstellung der für den Betrieb erforderlichen Energie (Ökostrom) und die Netzentflechtung in der Stadt Lindau.
Gegenstand des Auftrags ist der Betrieb der öffentlichen Straßenbeleuchtung und die Bereitstellung der für den Betrieb erforderlichen Energie (Ökostrom) in der Stadt Lindau. Der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung übernimmt diese Aufgabe umfassend. Er ist insbesondere für die technische Betriebsführung, die Instandhaltung, die Erneuerung, die Steigerung der Energieeffizienz, den Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen sowie die Energiebelieferung verantwortlich.
Mit dem Auftrag sollen kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen umgesetzt werden, um die öffentliche Beleuchtung bedarfsgerecht und auch aktiv an die umweltpolitischen Rahmenbedingungen heutiger und zukünftiger Stadtentwicklung anzupassen.
Der Betreiber soll darüber hinaus die Trennung des Straßenbeleuchtungsnetzes vom Netz der allgemeinen Versorgung herbeiführen und Schaltstellen oder Kabelverteiler außerhalb des Eigentums des Netzbetreibers des Stromnetzes der allgemeinen Versorgung neu errichten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neugestaltung der öffentlichen Beleuchtung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lindau (B)
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88131
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ6F9V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist unter anderem dann unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Auch ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die weiteren Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html