Mittelschule Aufstockung, Grundschule Technikraum und Grundschule Bestand Teilabbruch - Fassadenverkleidung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesentheid
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vgem-wiesentheid.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittelschule Aufstockung, Grundschule Technikraum und Grundschule Bestand Teilabbruch - Fassadenverkleidung
2-geschossige Aufstockung auf Bestandsgebäude wird in hinterlüftetem Metallfassadensystem verkleidet
Grund- und Mittelschule Wiesentheid, Eisenbergringstr. 1, 97353 Wiesentheid
Als Fassadenverkleidung ist ein hinterlüftetes Metallfassadensystem auf Unterkonstruktion mit Wärmedämmung konzipiert, inkl. allen An- und Abschlüssen.
Kassetten-Fassadenelemente bestehend aus:
- die Unterkonstruktion 350m²
- die Kassetten-Paneelverkleidung verschiedene Breiten 350m²
- die Wärmedämmung 350m²
- Außeneckelemente verschiedene Breiten 48 St.
- die Detailan- und abschlüsse
- Fahrbares Gerüst
- Hubsteiger oder Scherenbühne
Die Fassadenverkleidung ist nur an den Fassadenteilen des aufgestockten Gebäudes (nicht des 1-geschossigen Bestandsgebäudes) und auf Brettsperrholzwandelementen geplant. Wandhöhe: ca. 8 m, Grundriss: ca. 14,7 m Breite x 20,6 m Länge
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marbach
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 99092
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.rost-bedachungen.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.