Rahmenvereinbarung für die Erbringung von Fenster- und Gebäudereinigungsleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-passau.de/index.php?id=665
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Erbringung von Fenster- und Gebäudereinigungsleistungen
Ziel der Beschaffung war die Vergabe einer Rahmenvereinbarung für die Erbringung von Fenster- und Gebäudereinigungsleistungen.
Fensterreinigung
Das Klinikum Passau ist ein Krankenhaus der 2. Versorgungsstufe und akademisches Lehrkrankenhaus
der Universität Regensburg. Es verfügt über 656 Akutbetten, wobei jährlich rund 32.000 Patienten stationär
behandelt werden. Das Klinikum Passau beschäftigt ca. 1.700 Mitarbeiter und beherbergt auch eine
Pflegeschule.
Für die halbjährliche Reinigung sämtlicher Glasflächen benötigt das Klinikum Passau einen
Reinigungsdienstleister. Die gesamte Fensterfläche inkl. Fenster, Innentüren, Glasfassade, Dach und
Glasdächer beträgt 9.633,22 m2. Die Flächen erstrecken sich über ein Hauptgebäude und mehrere Gebäude
im Stadtgebiet.
Zudem benötigt das Klinikum Passau einen Reinigungsdienstleister für die Erbringung von Bau-, Bauend- und
Außenflächenreinigungen nach Bedarf.
Daher beabsichtigte das Klinikum Passau die Fensterreinigung (Los 1) sowie die Bau-, Bauend- und
Außenflächenreinigung (Los 2) für das gesamte Klinikum für einen Zeitraum von zwei Jahren (Grundlaufzeit)
mit der einseitigen Option des Klinikums Passau, den Vertrag zweimal jeweils um ein weiteres Jahr und damit
insgesamt um zwei weitere Jahre verlängern zu können (optionale Vertragslaufzeit), zu vergeben.
Los 1: Fensterreinigung:
- Grundleistung:
o Halbjährliche Fensterreinigung aller Fensterflächen,
o Ein zusätzliches drittes Mal jährlich Fensterreinigung Bauteil 2 (Eingangsknoten) und
o Ein zusätzliches drittes Mal jährlich Fensterreinigung Stationen 75 und 76
- Sonderleistungen auf Abruf:
o Anlassbezogene Fensterreinigungen
o Anlassbezogene Grundreinigung von Fenstern
Gebäudereinigung
Das Klinikum Passau ist ein Krankenhaus der 2. Versorgungsstufe und akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Regensburg. Es verfügt über 656 Akutbetten, wobei jährlich rund 32.000 Patienten stationär behandelt werden. Das Klinikum Passau beschäftigt ca. 1.700 Mitarbeiter und beherbergt auch eine Pflegeschule.
Für die halbjährliche Reinigung sämtlicher Glasflächen benötigt das Klinikum Passau einen Reinigungsdienstleister. Die gesamte Fensterfläche inkl. Fenster, Innentüren, Glasfassade, Dach und Glasdächer beträgt 9.633,22 m2. Die Flächen erstrecken sich über ein Hauptgebäude und mehrere Gebäude im Stadtgebiet.
Zudem benötigt das Klinikum Passau einen Reinigungsdienstleister für die Erbringung von Bau-, Bauend- und Außenflächenreinigungsleistungen nach Bedarf.
Daher beabsichtigte das Klinikum Passau die Fensterreinigung (Los 1) sowie die Bau-, Bauend- und Außenflächenreinigung (Los 2) für das gesamte Klinikum für einen Zeitraum von zwei Jahren (Grundlaufzeit) mit der einseitigen Option des Klinikums Passau, den Vertrag zweimal jeweils um ein weiteres Jahr und damit insgesamt um zwei weitere Jahre verlängern zu können (optionale Vertragslaufzeit), zu vergeben.
Los 2: Gebäudereinigung:
- Baureinigung
- Bauendreinigung und
- Außenflächenreinigung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fensterreinigung
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudreinigung
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]