Grund- und Mittelschule Isen, Generalsanierung und Erweiterung, Zimmerarbeiten BA 2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Isen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 84424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-isen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grund- und Mittelschule Isen, Generalsanierung und Erweiterung, Zimmerarbeiten BA 2
die Grund- und Mittelschule Isen wird generalsaniert. Im 2. Bauabschnitt wird auf das bestehende Flachdach ein Pultdach gebaut.
Bräuanger 1, 84424 Isen
Im Zuge der Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Isen wird im 2. Bauabschnitt auf dem Nordtrakt die vorhandene Kiesschüttung ausgebaut. Für die neuen Holzstützen wird die vorhandene Dämmung punktweise aufgeschnitten und entfernt. Der neue Dachstuhl aus Konstruktions- Vollholz wird als Pultdach ausgeführt und mit dem bereits vorhandenen Pultdach auf dem Anbau zu einem Satteldach ausgebildet. Auf der Geschoßdecke wird eine Mineralwolle- Dämmung mit 240 mm Dicke verlegt (647 m²), auf den Sparren werden OSB- Platten und eine Schalungsbahn verlegt (655 m²).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertiger Nachweis zur Befähigung der Berufsausübung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
nach GWB §160: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.