Rahmenvereinbarung Notebooks AS BY Referenznummer der Bekanntmachung: 124-8010-281/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Notebooks AS BY
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration (StMI), dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt, beabsichtigt im Rahmen einer IT-Beschaffungsmaßnahme die Vergabe von IT-Arbeitsplatzsystemen. Gegenstand dieses Vergabeverfahren ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 36 Monaten mit 12 Monaten Verlängerungsoption über maximal 1.200 Notebooks mit vorinstalliertem Betriebssystem sowie Supportleistungen und optionaler Komponenten.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration (StMI), dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt, beabsichtigt im Rahmen einer IT-Beschaffungsmaßnahme die Vergabe von IT-Arbeitsplatzsystemen. Gegenstand dieses Vergabeverfahren ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 36 Monaten mit 12 Monaten Verlängerungsoption über maximal 1.200 Notebooks mit vorinstalliertem Betriebssystem sowie Supportleistungen und optionaler Komponenten.Das wirtschaftlichste Angebot wird mit der einfachen Richtwertmethode (Z= L/P) ermittelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kerpen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50170
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.