Grafikerleistungen inkl. der Entwicklung eines Corporate Designs (CD) Referenznummer der Bekanntmachung: Bay.Theater.Ak_Grafikerl_BTA101.0006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81675
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.theaterakademie.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grafikerleistungen inkl. der Entwicklung eines Corporate Designs (CD)
Entwicklung eines neuen Corporate Designs (CD)
und die Erbringung von Grafikerleistungen
Bayerische Theaterakademie August Everding Prinzregentenplatz 12 81675 München
Mit dem Auftrag werden Grafikerleistungen beschafft, die Folgendes beinhalten:
Es ist ein neues Corporate Design für die Bayerische Theaterakademie August Ever-ding zu entwickeln. Dieses und / oder ein vom Auftraggeber anderweitig vorgegebenes Corporate Design ist während der Vertragslaufzeit in unterschiedlichsten Publikations-formen umzusetzen und zu pflegen.
Die Bayerische Theaterakademie August Everding ist einer der exzellentesten Ausbildungsbetriebe für Bühnenberufe im deutschsprachigen Raum mit insgesamt acht Studiengängen.
Der Vertrag [Anlage 906] beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Grundlaufzeit von zwölf (12) Monaten.
Der Vertrag [Anlage 906] verlängert sich optional um jeweils zwölf (12) Monate, wenn nicht der Auftraggeber jeweils bis spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der bis dato jeweils laufenden Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt.
Die maximale Laufzeit des Vertrags [Anlage 906] (inklusive aller Verlängerungen) beträgt achtundvierzig (48) Monate.
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt und maximal drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen (Grafikerleistungen im Kulturbereich) anzugeben.
Die Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn der Erbringungszeitraum von mindestens sechs (6) Monaten der Grafikerleistungen im Kulturbereich zwischen dem 01.01.2018 und dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erfolgt ist. Insgesamt muss der Bewerber mindestens einen (1) Punkt erzielen.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand des tatsächlich vergüteten Auftragswerts (netto) des Referenznehmers in einem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von diesem Referenznehmer erbrachten Grafikerleistungen im Kulturbereich.
Tatsächlich vergüteter Auftragswert (netto) des Referenznehmers in einem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von diesem Referenznehmer erbrachten Grafikerleistungen im Kulturbereich Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR 6 Punkte
>=[Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 5 Punkte
>=[Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 4 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 3 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 2 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 1 Punkt
< [Betrag gelöscht] EUR 0 Punkte
Insgesamt können für die maximal drei (3) Referenzprojekte bis zu maximal 18 Punkte erzielt werden.
Der Bewerber hat (für sich als Einzelbewerber; für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für den eignungsverleihenden Unterauftragnehmer) die Anlage 206 "Referenzprojekte" für die mindestens ein (1) und maximal drei (3) Referenzprojekte auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Mindestanforderung: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Ab. 3 Nr. 1 VgV); da der Erbringungszeitraum von mindestens sechs (6) Monaten der Grafikerleistungen im Kulturbereich zwischen dem 01.01.2018 und dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erfolgt sein muss.
Je Referenzprojekt sind zusätzliche Projektdatenblätter - maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten - mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet.
Sollten an anderer Stelle oder über zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten hinaus Angaben zu Referenzprojekten benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren oder Referenzlisten), werden die darin enthaltenen Angaben nicht berücksichtigt.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) GWB zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern / Bewerbergemeinschaften, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern / Bewerbergemeinschaften zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber / Bewerbergemeinschaften unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, kann der öffentliche Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber / die Bewerbergemeinschaft(en) einlädt, / der / die über die geforderte Leistungsfähigkeit verfügt / verfügen (vgl. § 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Die oben unter "Beschreibung der Verlängerungen" enthaltenen Angaben zu den Verlängerungsoptionen gelten entsprechend für die gegenständlichen "Angaben zu Optionen".
Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der in diesem Vergabeverfahren gegenständlichen Rahmenvereinbarungen beträgt insgesamt [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) aus der Rahmenvereinbarungen seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragter Leistungen.
Beauftragte Leistungen sind einerseits diejenigen Leistungen, die unmittelbar durch Abschluss der Rahmenvereinbarung ohne gesonderten Einzelauftrag vom Auftraggeber beim Auftragnehmer beauftragt werden.
Beauftragte Leistungen sind andererseits diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung, einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf.
Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen.
Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an den in diesem Vergabeverfahren gegenständlichen Rahmenvereinbarungen zu vereinbaren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben folgende Erklärungen mit ihrem Teilnahmeantrag abzugeben:
1.1.1. Bewerber- / Bietergemeinschaften
Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren mit ihrem Angebot) eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und
- dass alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- / Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- / Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bewerber-_Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil ihres Teilnahmeantrags (bei einem offenen Verfahren ihres Angebots) ausgefüllt einzureichen.
1.1.2. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Die Unterauftragnehmer sind nicht namentlich zu benennen, es sei denn, diese sind für die Eignungsleihe im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs herangezogen worden und haben den Status eines eignungsverleihenden Unterauftragnehmers.
Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, einzelne oder alle Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
Ein Austausch von einzelnen oder mehreren Unterauftragnehmern, insbesondere hinsichtlich der Erbringung der Wartungsleistungen ist während der Vertragslaufzeit möglich, soweit der Auftraggeber einem Austausch zustimmt.
1.1.3. Eignungsleihe
Beabsichtigt der interessierte Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der interessierte Wirtschaftsteilnehmer in seinem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren in seinem Angebot) Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren mit dem Angebot) eine gemeinsame Haftung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung erklärt wird.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, der sich die Eignung leiht, hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags (bei einem offenen Verfahren mit dem Angebot) einzureichen.
1.1.4. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
1.1.4.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
1.1.4.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der interessierte Wirtschaftsteilnehmer seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
1.1.4.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB)
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen zwingend die Anlage 201 "Ausschlussgründe" auszufüllen. Diese ausgefüllte(n) Anlage(n) ist / sind ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags des Bewerbers einzureichen.
1.2.1. Eignungsanforderungen
1.2.1.1. Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein des Versicherungsunternehmens) über eine bestehende Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR insgesamt für Personenschäden, für sonstige Schäden und für reine Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle eines diese Anforderungen nicht erfüllenden Versicherungsschutzes [oder falls der interessierte Wirtschaftsteilnehmer nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall das Versicherungsunternehmen mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft einzureichen.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.
1.2.1.2. Tätigkeitsbezogener Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Tätigkeitsbereich (Grafikerleistungen)
Eigenerklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem vom Auftrag abgedeckten Tätigkeitsbereich (Grafikerleistungen) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz (netto) in dem vom Auftrag abgedeckten Tätigkeitsbereich (Grafikerleistungen) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR in Summe (kumuliert), insgesamt für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind):
Beispiel für einen ausreichenden Jahresumsatz (netto) in dem vom Auftrag abgedeckten Tätigkeitsbereich (Grafikerleistungen) in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind):
- Letztes abgeschlossenes Geschäftsjahr: [Betrag gelöscht] EUR (netto);
- Vorletztes abgeschlossenes Geschäftsjahr: [Betrag gelöscht] EUR (netto);
- Drittletztes abgeschlossenes Geschäftsjahr: [Betrag gelöscht] EUR (netto).
1.2.2. Geforderte Mindeststandards / Mindestanforderungen an die Eignung
1.2.2.1. Die vorstehenden Anforderungen unter 1.2.1.1. sind Mindestanforderungen an die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 205 "Haftpflichtversicherung" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
1.2.2.2. Die vorstehenden Anforderungen unter 1.2.1.2. sind Mindestanforderungen an den Jahresumsatz (netto) in dem vom Auftrag abgedeckten Tätigkeitsbereich (Grafikerleistungen).
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr der jeweilige Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Grafikerleistungen) der Bewerber- / Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe (kumuliert) je Geschäftsjahr maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Jahresumsatz" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
1.3.1. Eignungsanforderungen
Unternehmensbezogene Referenzen
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat mit dem mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt und maximal drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen (Grafikerleistungen im Kulturbereich) anzugeben in Form einer Liste über die erbrachten wesentlichen Leistungen jeweils mit Angabe
- des Namens des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat);
- der Projektbezeichnung über früher ausgeführte Leistungen (unter Angabe zu der ausgeführten Grafikerleistungen im Kulturbereich);
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer);
- des Auftragswerts (tatsächlich vergüteter Auftragswert (netto) des Unternehmens in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die vom Referenznehmer erbrachten Grafikerleistungen im Kulturbereich);
- die Ausführung von Grafikerleistungen im Kulturbereich für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens sechs (6) Monaten zwischen dem 01.01.2018 und dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren unter Angabe des Erbringungszeitraums (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ);
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name des Auftraggebers).
Die Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn der Erbringungszeitraum von mindestens sechs (6) Monaten der Grafikerleistungen im Kulturbereich zwischen dem 01.01.2018 und dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erfolgt ist.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Ab. 3 Nr. 1 VgV); da der Erbringungszeitraum von mindestens sechs (6) Monaten zwischen dem 01.01.2018 und dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erfolgt sein muss.
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist / sind mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt und maximal drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber- / Bietergemeinschaft zugerechnet.
1.3.2. Geforderte Mindeststandards / Mindestanforderungen an die Eignung
Die vorstehenden Anforderungen unter 1.3.1. sind Mindestanforderungen an die Unternehmensbezogenen Referenzen.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Referenzprojekte" zu verwenden.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
1.5.1. Vertrag
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 906] geschlossen.
1.5.2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung
Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung, welche nicht verhandelbar sind und im Falle der Abweichung auch bei einem indikativen Angebot (Erstangebot) zu dessen Ausschluss führen wird, wird festgelegt, dass
- die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat sowie
- werktags ist eine Reaktionszeit innerhalb von fünfzehn (15) Stunden nach Anfrage (telefonisch, elektronisch oder mündlich unter Anwesenden) durch den Auftragnehmer sicherzustellen.
1.5.3. Erklärung Bezug Russland
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als interessierter Wirtschaftsteilnehmer oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Der Bieter und jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung jeweils die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. Der Bieter hat diese Anlage(n) ausgefüllt und unterschrieben als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
1.5.4. Datenschutz
1.5.4.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere
- zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen;
- zur Beantwortung von Bieterfragen;
- zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen;
- zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit;
- zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen;
- zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung);
- zu Dokumentationszwecken;
- zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung;
- zu Kommunikationszwecken.
Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO erhoben.
1.5.4.2 Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden - soweit dies erforderlich ist - weitergegeben an
- das Bundesamt für Justiz zur Einholung von Gewerbezentralregister-Auskünften gem. § 150a Gewerbeordnung;
- das Bundeskartellamt für die Abfrage aus dem Wettbewerbsregister
- Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen;
- beauftragte externe Dienstleister (z. B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, Rechtsanwälte, u. Ä.);
- Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen;
- die Fachabteilung zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags;
- an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten.
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an ein Drittland / eine internationale Organisation übermittelt.
1.5.4.3 Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Die Aufbewahrungsdauer von Vergabeunterlagen beträgt zehn (10) Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A6FQZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.