Grund- und Mittelschule Isen, Generalsanierung und Erweiterung, Fenster BA 2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Isen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 84424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-isen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grund- und Mittelschule Isen, Generalsanierung und Erweiterung, Fenster BA 2
Die Grund- und Mittelschule Isen wird erweitert und generalsaniert. Im 2. Bauabschnitt werden im Nordtrakt die vorhandenen Alu- Fenster demontiert und entsorgt und neue Kunststofffenster eingebaut.
Bräuanger 1, 84424 Isen
Demontage und Entsorgung der vorhandenen Alu- Fenster (86 Stück) und der Alu- Jalousien (67 Stück); Liefern und Montieren der neuen Kunststoff- Fenster in Größen von 1,52 x 0,98 m (9 Stück), 1,52 x 1,48 m (13 Stück), 1,52 x 1,78 m (39 Stück), teils mit Lüftungspaneel.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertiger Nachweis zur Befähigung der Berufsausübung
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch über die aumass- Plattform
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
nach GWB § 160: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.